Anlassbezogene Kosten. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 17 Abs. 1), - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs- ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
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Samples: Vermögensbildungsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Bestattungsversorgung
Anlassbezogene Kosten. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 17 19 Abs. 1), - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs- ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. Die Höhe der Kosten können Sie dem Kundeninforma- tionsblatt entnehmen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung Mit Indexbeteiligung
Anlassbezogene Kosten. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün- den Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können kön- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entste- henden entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag geson- dert gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht vertraglich ver- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Änderung Än- derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 17 22 Abs. 1), - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs- ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
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Anlassbezogene Kosten. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 17 19 Abs. 1), - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs- ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
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Samples: Kapitalversicherung
Anlassbezogene Kosten. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 17 22 Abs. 1), - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs- ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung