Common use of Anlassbezogene Kosten Clause in Contracts

Anlassbezogene Kosten. (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 Abs. 1). Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.finanzberatung-bierl.de

Anlassbezogene Kosten. (1011) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- derung Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 16 Abs. 1). Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

Appears in 1 contract

Samples: druckstuecke.volkswohl-bund.de

Anlassbezogene Kosten. (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 21 Abs. 1). Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.volkswohl-bund.de

Anlassbezogene Kosten. (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- derung Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 25 Abs. 1). Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

Appears in 1 contract

Samples: druckstuecke.volkswohl-bund.de

Anlassbezogene Kosten. (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen Grün- den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden entste- henden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert geson- dert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- trägen, - Verzug mit Beiträgen, - Rücklastschriften, - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vertraglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- derung Änderung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 26 Abs. 1). Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

Appears in 1 contract

Samples: druckstuecke.volkswohl-bund.de