Anmeldegebühr Musterklauseln

Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, zu entnehmen.
Anmeldegebühr. Bei Abschluss des ersten Siblu-Jahresplatzvertrages schuldet der Kunde Siblu die Anmeldegebühr in Höhe von 4.000,- Euro. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückgezahlt, wenn der Vertrag nicht verlängert oder vorzeitig gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht jeweils für anschließende Zeiträume verlängert, schuldet der Kunde erneut eine Anmeldegebühr, wenn in Zukunft ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Ändert der Kunde nur den Stellplatz, wird die Anmeldegebühr nicht erneut geschuldet.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr beträgt EUR 600,-. Sie ist nicht erstattungsfähig und wird der Ausbildungsgebühr angerechnet. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr pro Kind beträgt CNY 5.000 Sie ist als einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr bei der Anmeldung zu entrichten. Der Beleg über den erfolgten Zahlungsvorgang ist als Bestandteil der Anmeldung zusammen mit den Anmeldeunterlagen einzureichen.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr von CHF 500 gilt für jedes Kind zu begleichen. Diese Gebühr deckt die Administrations- und Extranetkosten während der gesamten Frühförderzeit. Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller beträgt jeweils EUR 150,00.
Anmeldegebühr. Die Zertifizierung eines WEEELABEX-Betreibers ist von der Zahlung einer jährlichen Registrierungsgebühr abhängig, die sich nach dem in der Tschechischen Republik geltenden Mehrwertsteuersatz richtet (falls zutreffend). Eine Registrierungsgebühr ist vom Betreiber für jeden der Sammel- oder Logistikprozessströme (die Gegenstand der Zertifizierung sind) zu entrichten. Siehe Abschnitt 3.3.2 des B04 WEEELABEX-Leitfadens, falls zutreffend. Sie ist vom WEEELABEX-Betreiber nach der Konformitätsbescheinigung und der Zertifizierung als WEEELABEX-Betreiber und danach an jedem Jahrestag zu zahlen, solange die Zertifizierung aufrechterhalten wird. Die Gebühr deckt die Verwendung der WEEELABEX-Marke(n) durch den WEEELABEX-Betreiber während der nächsten 12 Monate ab. Das WEEELABEX-Büro stellt eine Rechnung über die Anmeldegebühr aus, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und Mitaussteller beträgt jeweils EUR 350,-.
Anmeldegebühr. Mit Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages nach 5.2 fällig. Die Aufnahmegebühr dient zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes und wird nach Ablauf der Probezeit mit dem 3. Monatsbeitrag verrechnet. Die Anmeldegebühr beträgt: _ Euro Paritätische Kindertagesbetreuung Nordbayern GmbH Bank für Sozialwirtschaft (BfS) IBAN: XX000 00 0000 0000 00 00 000 BIC: XXXXXX00XXX Verwendungszweck: Kind Einrichtungsname Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, hat der Xxxxxx das Recht, den Platz gemäß 7.1 zum Ende des ersten Monats zu kündigen und neu zu vergeben. Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr und der fälligen Monatsbeiträge bleibt davon unberührt. Diese Gebühr wird mit dem 3. Monatsbeitrag verrechnet. Somit vermindert sich der Monatsbeitrag im 3. Monat um die Höhe der Anmeldegebühr. Bei Nichtantritt des Betreuungsplatzes oder wenn das Vertragsverhältnis im 3. Monat nicht mehr besteht, wird die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurückerstattet. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller beträgt jeweils EUR 85,00.