Anmeldegebühr Musterklauseln

Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, zu entnehmen.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr pro Kind beträgt CNY 5.000 Sie ist als einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr bei der Anmeldung zu entrichten. Der Beleg über den erfolgten Zahlungsvorgang ist als Bestandteil der Anmeldung zusammen mit den Anmeldeunterlagen einzureichen.
Anmeldegebühr. Bei Abschluss des ersten Siblu-Jahresplatzvertrages schuldet der Kunde Siblu die Anmeldegebühr in Höhe von 4.000,- Euro. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückgezahlt, wenn der Vertrag nicht verlängert oder vorzeitig gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht jeweils für anschließende Zeiträume verlängert, schuldet der Kunde erneut eine Anmeldegebühr, wenn in Zukunft ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Ändert der Kunde nur den Stellplatz, wird die Anmeldegebühr nicht erneut geschuldet.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr beträgt EUR 600,-. Sie ist nicht erstattungsfähig und wird der Ausbildungsgebühr angerechnet. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr von CHF 500 ist für jedes Kind zu begleichen. Mit dieser Gebühr sind die Administrations- und Extranetkosten währen der gesamten Frühförderungszeit abgedeckt. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet.
Anmeldegebühr. Die Zertifizierung eines WEEELABEX-Betreibers ist von der Zahlung einer jährlichen Registrierungsgebühr abhängig, die sich nach dem in der Tschechischen Republik geltenden Mehrwertsteuersatz richtet (falls zutreffend). Eine Registrierungsgebühr ist vom Betreiber für jeden der Sammel- oder Logistikprozessströme (die Gegenstand der Zertifizierung sind) zu entrichten. Siehe Abschnitt 3.3.2 des B04 WEEELABEX-Leitfadens, falls zutreffend. Sie ist vom WEEELABEX-Betreiber nach der Konformitätsbescheinigung und der Zertifizierung als WEEELABEX-Betreiber und danach an jedem Jahrestag zu zahlen, solange die Zertifizierung aufrechterhalten wird. Die Gebühr deckt die Verwendung der WEEELABEX-Marke(n) durch den WEEELABEX-Betreiber während der nächsten 12 Monate ab. Das WEEELABEX-Büro stellt eine Rechnung über die Anmeldegebühr aus, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller beträgt jeweils EUR 85,00.
Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller beträgt jeweils EUR 150,00.
Anmeldegebühr. Bei der Erstanmeldung einer Familie wird eine Anmeldegebühr fällig, welche mit der ersten Monatsrechnung zu begleichen ist. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.-.
Anmeldegebühr. Die Bescheinigung eines WEEELABEX-Betreibers ist von der Zahlung einer jährlichen Registrierungsgebühr abhängig, die der in der Tschechischen Republik geltenden Mehrwertsteuer (falls zutreffend) unterliegt. Eine Registrierungsgebühr ist vom Betreiber für jeden der Prozessströme (die Gegenstand der Bescheinigung sind) zu entrichten. Siehe das Dokument AT02TR WEEELABEX Attestation Eligibility and Guideline for Treatment and Preparing for Re-use Operators - NON- ACCREDITED ATTESTATION. Sie ist vom WEEELABEX-Betreiber nach der Konformitätsbescheinigung und der Bescheinigung als WEEELABEX-Betreiber zu zahlen und danach an jedem Jahrestag, solange die Bescheinigung aufrechterhalten wird. Die Gebühr deckt die Verwendung der WEEELABEX-Marke(n) durch den WEEELABEX-Betreiber während der nächsten 12 Monate ab.