Zusatzkosten. 1. Folgende Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Auftragssumme und werden ggf. gesondert berechnet:
a) Gebühren, Kosten für eine Prüfstatik, Honorare für Sonderfachleute und Hausanschlusskosten der öffentlichen Versorgungsträger
b) Mehrkosten, die auf eine vom Bauherrn/Auftraggeber zu vertretende Behinderung des Bauablaufs zurückzuführen sind
c) Kosten für evtl. notwendige Zusatzmaßnahmen bei Zufahrten, Absperrungen u. ä. Kosten, die im Zuge der Bauabwicklung entstehen und die durch DOMUS KOMPAKT nicht verursacht wurden
d) Wünscht der Auftraggeber notwendige Änderungen während der in Gang gesetzten bzw. abgeschlossenen Bauantragsphase, Ausführungsphase und/oder in den technischen Berechnungen (Statik, Wärmebedarfsberechnung, Heizlastberechnungen etc.) werden diese Arbeiten nachträglich berechnet.
2. Bei bauherrenseitig errichteter Fundamentierung:
a) Der Bauherr hat die Kosten einer notwendig werdenden, weiteren Überprüfung zu tragen, sofern die planerischen Vorgaben bei der ersten Überprüfung nicht erfüllt waren
b) Der Bauherr hat die Mehrkosten aufgrund festgestellter maßlicher Differenzen bei der Fundamentierung, mit der Folge, dass das Haus/die Häuser der Fundamentierung angepasst werden muss/müssen zu tragen
1. Die Erstellung des Bauantrages erfolgt durch den Auftraggeber oder durch separate Absprache.
2. Ergeben sich aus den Plänen zum Bauantrag und/oder der Baugenehmigung Änderungen zum vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang, zu deren Realisierung DOMUS KOMPAKT in der Lage ist, werden die entsprechenden Leistungsumfänge dem Kaufvertrag inhaltlich und kostenmäßig angepasst.
3. Für den Fall der Nichtgenehmigung des Bauwerks kann der Bauherr gemäß § 7 den Werkvertrag kündigen.
1. Ein eventuell in der Bestellung angegebener gewünschter Übergabezeitpunkt ist unverbindlich. Ein verbindlicher Terminplan muss gesondert zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
2. Voraussetzung für den Produktionsbeginn ist die Einhaltung von § 2 Abs. 1 Punkt a) der Zahlungsbedingungen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Zahlungsabwicklung über ein Anderkonto von einem - in ein berufsständiges Verzeichnis - eingetragenen Mitgliedes einer Notar,- Anwalts- oder Steuerberaterkammer abgewickelt werden. Wird die Zahlungen über ein Anderkonto abgewickelt, so ersetzt dieser Punkt den normalerweise separat zu erstellenden Treuhandvertrag.
3. Weitere Liefervoraussetzungen für die Lieferung und Montage des/der Hauses/Häuser sind:
a) Vorlage der Baugenehmigung...
Zusatzkosten. Folgende Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Auftragssumme und werden ggf. gesondert berechnet:
Zusatzkosten. (1) Sämtliche Reisekosten und sonstigen Spesen sind, soweit in der Bestellung nicht anderweitig festgelegt, in der Vergütung enthalten. In den Fällen, in denen keine Vergütung zu entrich- ten ist, wurden sämtliche Reisekosten und sonstigen Spesen auf das Risiko des Auftragnehmers aufgewendet.
(2) Aufwendungen für Veröffentlichungen in Medien werden nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers zurückerstattet.
Zusatzkosten. 2.1. Nicht im Preis eingeschlossen o Benzin oder Diesel, Propangas (außer 1. Propangasfüllung) o Einweg- sowie Übernahmegebühren o Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen o Mautgebühren Johannesburg o Dieselsteuer (Carbon Emission Tax) bei Fahrten nach Namibia: ZAR/NAD 450,-
Zusatzkosten. Sämtliche Zusatzkosten für Fracht, Versicherungen, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, Beurkundungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. sowie die damit verbundenen administrativen Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag o- der dessen Erfüllung erhoben werden, gehen zu Lasten des Bestellers. Soweit derartige Kosten, Steuern, etc. bei BMD oder ihren Hilfspersonen erhoben werden, sind diese vom Besteller BMD nach Vorlage der entsprechenden Dokumente zu erstatten. Können die Lieferungen nicht so ins Gebäudeinnere transportiert und darin montiert werden, wie in den im Zeitpunkt der Bestellung an BMD abgegebenen Planungsunterlagen (Bau- oder Terminpläne, etc.) vorgesehen, z.B. wegen zusätzlicher/anderer Wände, anderer Einfahrsitua- tion, etc., gehen zusätzliche Kosten (Transport-, Planungs- und Koordinationskosten) zu Lasten des Bestellers.
Zusatzkosten. Es besteht auch Versicherungsschutz für:
Zusatzkosten. Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz beträgt CHF 150.00.
Zusatzkosten. Verpflegung und Schiffsnebenkosten wie z.B. Hafengeld und Diesel, werden aus der Bordkasse gezahlt (ca. 80 bis 100 € pro Pers. u. Woche). Der Skipper wird, wie allgemein üblich, von der Bordumlage freigehalten und mitverpflegt.
Zusatzkosten. Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt: 3,50€ je angefangener Liter Kraftstoff (vgl. Ziffer 5) Reinigungspauschale bei grober Verschmutzung: 59€ (vgl. Ziffer 5) Mehrkilometer: 0,50€ je Kilometer * Das Fahrzeug ist vom Vermieter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert Stand: 10/2021
1. Rent and deposit
Zusatzkosten. 8.1 Sonderveranstaltungen (z.B. Konzerte, Themenwochenenden) sind vom Leistungsumfang des Passes nicht umfasst. Die Heide-Park Soltau GmbH behält sich vor, für diese Sonderveranstaltungen ein gesondertes Entgelt zu erheben. Der Inhaber eines Silber Pass erhält jedoch bei Event-Tickets Vergünstigungen gegenüber den Normalpreisen. Die Höhe der Vergünstigungen werden jeweils individuell für das jeweilige Event von der Heide-Park Soltau GmbH bekannt gegeben.
8.2 Als freiwilliges Zusatzangebot bietet die Heide-Park Soltau GmbH Pass- Inhabern die Möglichkeit, eine Auswahl an Extras, die nicht im Preis des Passes inkludiert sind, dazu zu buchen. Diese können jeweils pro Extra und Pass-Inhaber gegen einen Aufpreis dazu gebucht werden. Die jeweils separat aktuell zubuchbaren Extras sowie die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme sind unter xxxxx://xxx.xxxxx- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/ einsehbar. Die angebotenen Extras können variieren und unterliegen unwesentlichen Änderungen, die ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten können. Soweit Ihnen für die Nutzung dieser Extras Gutscheine zur Verfügung gestellt werden, sind diese ebenfalls personengebunden. Der Verkauf oder die Übertragung dieser Gutscheine ist nicht gestattet.
8.3 Die Heide-Park Soltau GmbH ist berechtigt, zur Einhaltung behördlicher und sonst zwingenden Vorgaben oder zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit der Karteninhaber, Besucher und Mitarbeiter der Attraktion den Zugang einzuschränken oder von zusätzlichen Bedingungen oder Maßnahmen abhängig zu machen, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Kontingentierung der einlösbaren Besuche, Zusatzgebühren oder Reservierungstickets. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten der Attraktion sowie der zusätzliche Aufwand zur Gewährleistung des rechtskonformen Betreibens und eines für die Pass-Inhaber und weiteren Besucher sicheren Besuches der Attraktion im Verhältnis zum Interesse der Passinhaber am ungehinderten Zugang zu beachten.