Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch Musterklauseln

Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch. Der Züchter ist verpflichtet, alle Würfe dem Zuchtbuchführer zur Eintragung zu melden. Alle Wel- pen eines Wurfes erhalten Namen, die mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen. Die An- fangsbuchstaben für die Hunde der verschiedenen Würfe folgen alphabetisch; jeder Züchter muss mit dem Buchstaben A beginnen.
Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch. Die Züchter des PRTCD sind verpflichtet, alle Würfe zur Eintragung zu melden. Eingetragen werden alle Hunde, die die Voraussetzungen dieser ZO erfüllen. Der Wurf ist umgehend an die Zuchtbuchstelle zu melden. Innerhalb von 14 Tagen nach der Wurfmeldung ist der Wurf auf dem Wurfmeldeschein zur Eintragung in das Zuchtbuch bzw. Register zu beantragen. Auf der Ahnentafel der Hündin trägt der den Wurf abnehmende Zuchtwart Wurftag, Wurfstärke und Zuchtbuchnummern des Wurfes ein. Alle Welpen erhalten Namen, die mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen, eingetragen werden zunächst die Rüden, dann die Hündinnen. Die Länge des Namens ist je Welpe auf 15 Buchstaben inkl. Leerstellen begrenzt. Die Anfangsbuchstaben für die Hunde der verschiedenen Würfe folgen alphabetisch aufeinander; jeder Züchter muss mit dem Anfangsbuchstaben „A“ beginnen. Anträge auf Wurfeintragung, die den Vorschriften nicht entsprechen oder bei denen die Eintragungsgebühren nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden, können erst nach Klärung der Beanstandung bzw. vollständigen Bezahlung bearbeitet werden.
Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch. (1) Zur Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch des Cocker Club Deutschland e.V. sind die einheitlichen Formblätter des Cocker Club Deutschland e.V. zu verwenden, alternativ dazu kann die Online-Wurfmeldung über das Mitgliederportal der Clubhomepage erstellt werden. Diese stellen eine Urkunde im juristischen Sinne dar. Eintragungsanträge mit wissentlich falschen, in Täuschungsabsicht gemachten Angaben oder welche hinsichtlich der Abstammung nicht zweifelsfrei sind, werden vom Zuchtbuchamt zwecks Prüfung an den Vorsitzenden der Zuchtkommission weitergeleitet. Aufgrund dessen Stellungnahme entscheidet der Vorstand über den Eintragungsantrag und über evtl. notwendig werdende Maßnahmen gegenüber dem Züchter.

Related to Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.