Rechtsanspruch Musterklauseln

Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. Für alle Förderungsanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung) gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit eines Antrags. Dieser muss alle Beilagen enthalten, die zur Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen erforderlich sind. Förderungsanträge können nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben gestellt werden, sofern es sich nicht um ein anzeigepflichtiges bzw. um ein freies Bau- vorhaben handelt. Förderungsanträge über Wohngebäude für die bereits vor dem 01.01.2020 eine Baubewilli- gung beantragt wurde, können über Antrag nach der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 bearbeitet werden.
Rechtsanspruch. (vergleiche Ziffer 7.4 „Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln“ in der Richtlinie BEG WG)
Rechtsanspruch. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entschei det aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf ERP-Mittel besteht nicht. Die Ge- währung und Bemessung der einzelnen Darlehen richtet sich nach dem Umfang der vorhandenen Mittel.
Rechtsanspruch. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Im Sinne des Aufbauhilfegesetzes gelten als Betroffene des Hochwassers 2021 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen Antragsteller, deren Gebäude in einem betroffenen Gebiet stehen und als direkte Folge der Naturkatastrophe Schaden genommen haben. Als betroffene Gebiete zählen diejenigen Gebiete, die von den zuständigen Landesbehörden als solche anerkannt werden. Mit der BEG werden die energetischen Mehrkosten gefördert, die über die gutachterlich festgestellten Wiederherstellungskosten hinausgehen und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Abweichend zu der BEG-Förderrichtlinie Wohngebäude (BEG WG) gelten für Betroffene befristet bis zum 30. Juni 2023 folgende Ausnahmeregelungen: Betroffene können bereits vor Antragstellung bei der KfW Liefer- und Leistungsverträge abschließen bzw. mit den Baumaßnahmen vor Ort beginnen. Diese Ausnahme gilt für alle Fälle, bei denen der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. Baubeginn ab Juli 2021 erfolgt ist. Eine Antragstellung bei der KfW muss bis spätestens zum 30. Juni 2023 (Antragseingang bei der KfW) erfolgen. Antragsteller, die bereits vor dem Hochwasser eine Förderung aus der BEG oder aus BEG- Vorgängerprogrammen für das Gebäude erhalten haben, können unabhängig von den dort vorgegebenen Fristen (z.B. bezogen auf die Mindestnutzungsdauer der Maßnahme) einen Förderantrag in der BEG stellen. Eine anteilige Rückforderung für frühere Investitionen erfolgt nicht, wenn durch das Hochwasser die vorgegebene Mindestnutzungsdauer nicht erfüllt werden konnte.
Rechtsanspruch. Der Versicherte muss einen Rechtsanspruch auf die Leistung des Ver- sicherungsunternehmens haben. Durch dieses Merkmal unterscheidet sich die Versicherung von sonst gleich- artigen Geschäften von Unterstützungseinrichtungen, die im Einzelfall nach freiem Ermessen darüber entscheiden, ob sie eine Leistung erbringen oder nicht.
Rechtsanspruch. 15. ZUCHTGEBÜHREN
Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung in das Register, auf Erteilung der Zuchtgenehmigung oder für mehr als einen Wurf mit dem Registerhund besteht nicht. § 15 ZUCHTGEBÜHREN Zuchtgebühren sind in der Finanz- und Gebührenordnung des RZV-HO festgesetzt.
Rechtsanspruch. Über das Energiespar-Programm wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Prämien besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht. Mark-E Aktiengesellschaft | Xxxxx xxx Xxxxxxx 0 | 00000 Xxxxx | xxx.xxxx-x.xx Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Xxxx X. Xxxxxx | Vorstand: Xxxx Xxxxx (Sprecher), Xxxxxx Xxxxxxx Amtsgericht Hagen HRB 10 | USt-IdNr.: DE 814732662 HypoVereinsbank Member of UniCredit Bank AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 | BIC: XXXXXXXX000
Rechtsanspruch. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht kein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Sie sollen bei einem individuellen Betreuungsbedarf in Kindertageseinrich- tungen oder Kindertagespflege gefördert werden. Für Kinder ab einem Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird von der Fachberatung Kin- dertagespflege unter Berücksichtigung des Kindeswohls mit den Erziehungsberechtigten abge- stimmt. Bedarfsgerecht ist ein Angebot insbesondere dann, wenn die Erziehungsberechtigten dadurch Er- werbstätigkeit oder Schul-/ Berufsausbildung und Kinderbetreuung besser miteinander vereinbaren können. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung außerhalb des Tatbestandes von Vereinbar- keit von Familie und Beruf (z. B. Schule / Ausbildung / Erwerbstätigkeit) wird grundsätzlich erfüllt, wenn ein Angebot von 25 Stunden pro Woche gemacht wird. Bei einem Wegfall der Voraussetzungen, die zu einem erhöhten Betreuungsbedarf geführt haben, besteht der bisherige Bewilligungsumfang bis zum Ende des Kita-Jahres fort. Die Möglichkeit der Eltern, im Rahmen der Kündigungsfristen den Betreuungsumfang abzusenken, bleibt.