Eigentumswechsel Musterklauseln

Eigentumswechsel. 1.4.1 Die Übertragung des Zwingernamens ist im Wege des Erbrechts möglich. Die Unterlagen sind zur Vergabe einer neuen Ordnungsziffer vom Landes-/Gruppenzuchtwart dem DTK vorzulegen. Eine Übertragung des Zwingernamens kann auch zu Lebzeiten auf Antrag genehmigt werden. Der Überneh- mer muss Vollmitglied im DTK sein. Im Antrag auf Übernahme des Zwingernamens muss der Übernehmer die ZEB ausdrücklich anerkennen. Die Genehmigung für eine Zwingerübernahme erteilt die Zuchtleitung. 1.4.2 Die Übertragung des Eigentums an einem Teckel erfolgt durch schriftliche Vereinbarung: 1.4.2.1 Verkauf oder Schenkung - ist durch Unterschrift mit Datum in der Rubrik „Eigentumswechsel“ in der Ah- nentafel zu bestätigen. Bleistifteintragungen auf Ahnentafeln /Registrierbescheinigungen sind ungültig. 1.4.2.2 Vermietung - ist vertraglich zu regeln (siehe Mustermietvertrag). Mietverträge sind unmittelbar nach Ab- schluss dem DTK zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1.4.2.3 Im Wege des Erbrechts. Besitzerwechsel im Sinne des Erbrechts werden vom Zuchtbuchamt auf der Ahnen- tafel bestätigt.
Eigentumswechsel im Fall des Eigentumswechsels meine/unsere Rechtsnach- folgerin beziehungsweise meinen/unseren auf diese Verpflichtungen hinzuweisen.
Eigentumswechsel. 1.4.1 Die Übertragung des Zwingernamens ist im Wege des Erbrechts möglich. Die Unterlagen sind zur Vergabe einer neuen Ordnungsziffer vom Landes-/Gruppenzuchtwart dem DTK vorzulegen. 1.4.2 Die Übertragung des Eigentums an einem Teckel erfolgt durch schriftliche Vereinbarung: 1.4.2.1 Verkauf oder Schenkung - ist durch Unterschrift mit Datum in der Rubrik „Eigentums- wechsel“ in der Ahnentafel zu bestätigen. Bleistifteintragungen auf Ahnentafeln /Registrierbescheinigungen sind ungültig. 1.4.2.2 Vermietung - ist vertraglich zu regeln (siehe Mustermietvertrag). Mietverträge sind unmittelbar nach Abschluss dem DTK zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1.4.2.3 Im Wege des Erbrechts. Besitzerwechsel im Sinne des Erbrechts werden vom Zuchtbu- chamt auf der Ahnentafel bestätigt.
Eigentumswechsel. Für den Fall des Eigentümerwechsels gilt § 45a Abs. 4 TKG. Danach treten Rechtsnachfolger im Eigentum in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages mit der Gemeinde ein.
Eigentumswechsel. Jeder Eigentumswechsel eines Spaniels ist auf der Ahnentafel mit Namen, Adresse, Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers bzw. Voreigentümers zu vermerken.
Eigentumswechsel. Für den Fall des Eigentumswechsels an Flächen gemäß vorstehendem § 1 Ziff. 1 und 2 sorgt die LHS für den Eintritt des anderen Rechtsnachfolgers in diese Rah- menvereinbarung und unterrichtet die DB Netz hiervon. Für den Fall des Eigen- tumswechsels auf Seiten der DB Netz, sorgt die DB Netz für den Eintritt des Rechtsnachfolgers in diese Vereinbarung und unterrichtet die LHS hiervon.
Eigentumswechsel im Fall des Eigentumswechsels meine Rechtsnachfolgerin/ meinen Rechtsnachfolger auf diese Verpflichtungen hinzuweisen. Hinweis zu Punkt 2.1 und 2.2: Die vorzeitige und voll- ständige Rückzahlung der Förderdarlehen verkürzt die Dauer der Zweckbindung nicht. § 23 Absätze 1 und 3 WFNG NRW bleiben unberührt.
Eigentumswechsel. Jeder Eigentumswechsel eines Hundes muss auf der Ahnentafel mit Ort und Datum des Überganges vermerkt werden. Die Eintragung des Vermerkes muss durch den Voreigentümer mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Beim Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem neuen Eigentümer ohne jede Nachzahlung auszuhändigen. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für Registrierbescheinigungen. § 10 REGISTER Im Register werden nur Hunde eingetragen, deren Ahnen zwar nicht vollständig über drei Generationen in von der F.C.I. anerkannten Zuchtbüchern nachzuweisen sind, deren äußeres Erscheinungsbild und -Wesen jedoch nach der Beurteilung eines VDH-Zuchtrichters für diese Rasse dem bei der F.C.I. niedergelegten Rassestandard entsprechen. Ausführung zu Inhalt und Umfang der Eintragungen finden sich bei §8 und in Ziffer 8.1, 8.2, 8.2.3/4. § 11 ZUCHTGEBÜHREN Die Zuchtgebühren sind in der Gebührenordnung des PRTCD festgesetzt. § 12 VERSTÖßE Die Überwachung dieser ZO obliegt dem Hauptzuchtwart des PRTCD. Jedes Mitglied muss dem PRTCD e.V. umgehend von Verstößen gegen die ZO Kenntnis geben. Verstößt ein Züchter gegen die Zuchtbestimmungen des PRTCD e.V. und/oder gegen die Bestimmungen dieser ZO, so wird dies grundsätzlich mit einer Zuchtstrafe geahndet, deren Höhe jeweils von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Verstößt ein Züchter gegen mehrere Zuchtbestimmungen des PRTCD e.V. und/oder gegen mehrere Bestimmungen dieser ZO, so werden die hieraus resultierenden Zuchtstrafen entsprechend addiert. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, Zuchtbestimmungen, Anordnungen und Entscheidungen des Vorstandes des PRTCD e.V. kann die Eintragung eines Wurfes von der Zahlung einer erhöhten Eintragungsgebühr abhängig gemacht werden. Die Eintragung kann auch abgelehnt, eine zeitlich begrenzte Zuchtsperre verhängt oder ein Verweis erteilt werden. Gegen Anordnungen und Entscheidungen des Vorstandes des PRTCD e.V. kann binnen 14 Tagen nach deren Zugang das Vereinsgericht des PRTCD e.V. angerufen werden.
Eigentumswechsel. 14. REGISTER 14.1. Eintragungen in das Register 14.2. Zucht mit Registerhunden
Eigentumswechsel. Jeder Eigentumswechsel eines Hundes muss auf der Ahnentafel mit Ort und Datum des Übergan- ges vermerkt werden. Die Eintragung des Vermerkes muss durch den Voreigentümer mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem neuen Eigentümer ohne jede Nachzahlung aus- zuhändigen. § 14 REGISTER Grundsätzlich gelten die VDH-Vorschriften für Registereintragungen. Die Registrierbescheinigung gilt als Urkunde im juristischen Sinne. Sie bleibt Eigentum des RZV- HO. Alle Bestimmungen über Ahnentafeln gelten auch für Registerbescheinigungen.