Anmeldung und Zulassung Musterklauseln

Anmeldung und Zulassung. 1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigt, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden.
Anmeldung und Zulassung. 1.1 Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller für sich und die von ihm Beauftrag- ten die Ausstellungsbedingungen, Technischen Richtlinien, Auszug der Flughafen- Benutzungsordnung des Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) und die Brandschutzverordnung des FMO als verbindlich an. Diese Bedingungen gelten aus- schließlich. Entgegenstehende oder von diesen Ausstellungsbedingungen abwei- chende Bedingungen des Ausstellers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gel- ten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Ausstellers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Anmeldung und Zulassung. 3.01 Die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des von der HTAI zur Verfügung gestellten, vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei der HTAI unter Anerkennung dieser ATB und der beigefügten Angebotsunterlagen. Etwaige Bedingungen und/oder Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. 3.02 Der Anmeldeschluss für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den beigefügten Angebotsunterlagen. 3.03 Der Eingang der Anmeldung wird von der HTAI schriftlich bestätigt. Diese ist maschinell erstellt und ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Die Anmeldung selbst oder die Bestätigung ihres Eingangs begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und/oder Lage des Standes. Ins- besondere ist die HTAI berechtigt, angemeldete Standflächen nach eigenem Ermessen zu reduzieren, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird und ebenso eine Zuteilung von Mehrflächen vorzunehmen, soweit dies für die Organisation und Planung der Firmengemeinschaftsausstel- lung erforderlich erscheint und dem Aussteller zumutbar ist. 3.04 Die Prüfung der Anmeldung und die Zulassung des Ausstellers erfolgt durch die HTAI nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche, der Erfüllung der Voraussetzungen der ATB und Angebotsunterlagen durch den Aussteller, unter Beachtung der Angaben im Anmeldeformular und im Hinblick auf den Gesamt- rahmen und die Konzeption der Firmengemeinschaftsausstellung. 3.05 Aussteller, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltun- gen gegenüber der HTAI nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausge- schlossen werden. 3.06 Mit der Übersendung der Zulassung an den Aussteller ist der Vertrag zwi- schen der HTAI und dem Aussteller rechtswirksam geschlossen. Weicht der Inhalt der Zulassung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn der Aussteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Der Zulassung wird ein Plan beigefügt, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Ist-Größe des Standes ist die HTAI nicht haftbar. Ein Tausch der zuge- teilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder voll- ständige Überlassung der Standfläche an Dritte s...
Anmeldung und Zulassung. 3.01 Die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des von ECM zur Verfügung gestellten, vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei ECM unter Anerkennung dieser ATB und der beigefügten „Besonderen Teilnahmebedingungen“ (im Weiteren: BTB), den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, sowie der Anzahlung gemäß Ziffer 4 der BTB. Etwaige Bedingungen und/oder Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.
Anmeldung und Zulassung. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die allgemeinen Ausstellerbedingungen an. Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen und polizeilichen, insbesondere die baupolizeilichen Feuerschutz-, Unfallverhütungs- und gewerbebehördlichen Bestimmungen zu beachten. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Das Ausstellen und der Verkauf nicht genehmigter Ausstellungsgüter sind unzulässig. Die Zulassung zur Ausstellung erfolgt nur durch eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters. Die Abgabe einer Anmeldung bewirkt nicht automatisch eine Teilnahme an der „Erlebnis Modellbahn“. Der Vertrag wird wirksam mit der rechtzeitigen Rücksendung des unterzeichneten Vertrags durch den Aussteller (Posteingang MEC Pirna). Bei der Absage der Teilnahme, an der Ausstellung, innerhalb 3 Wochen vor Beginn, behält sich der Veranstalter vor, die Erhebung einer Vertragsstrafe bzw. den Einbehalt der Standgebühr bei gewerblichen Ausstellern.
Anmeldung und Zulassung. 3.1 Die Beteiligungsbeiträge für eine Teilnahme als Mitaussteller auf dem Gemeinschaftsstand werden auf der WFBB-Website veröffentlicht.
Anmeldung und Zulassung. Die Anmeldung wird bis zum 1. Dezember 2018 erbeten. Das beigefügte Anmeldeformular ist an Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zu senden. Eine einmal erfolgte Anmeldung ist für den Aus- steller auch im Falle einer terminlichen oder räumlichen Verlegung der Ausstellung verbindlich und kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe nach schriftlicher Zustimmung durch die Ausstellungsleitung zurück- genommen werden. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenstände sowie die Platzzuweisung trifft allein die Ausstellungsleitung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Anmeldung und Zulassung. Außerordentliche HörerInnen können nach Anmeldung mittels Datenblatt „Außerordentliche Hörer- schaft“ an der Fachhochschule Salzburg GmbH gemäß § 4 Abs. 3 FHStG idgF für jeweils ein Semes- ter zur Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen (maximal fünfzehn ECTS-Credits) zugelassen werden. Eine semesterweise Verlängerung der Zulassung für maximal sechs Semester ist möglich. Anerkennungs2- und NostrifizierungswerberInnen3 können jene Lehrveranstaltungen besuchen, die Ihnen laut Bescheid für die Anerkennung/Nostrifizierung fehlen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Anmeldung und Zulassung. 2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei der HMC unter Anerkennung der in Ziffer 1.2 genannten Bedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.
Anmeldung und Zulassung. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den termingerechten Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bei der IHK. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller im Rahmen der Gemeinschaftsbeteiligung an der jeweiligen Messe teilzunehmen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Die Anmeldung erfolgt unter Ausschluss von Be- dingungen und Vorbehalten. Die IHK stellt nach Eingang der Anmeldung eine vorläufige schriftliche Zulassung aus, welche die Anmeldung bestä- tigt. Weder durch die Anmeldung, noch durch die vorläufi- ge schriftliche Zulassung entsteht für den Aussteller ein Rechtsanspruch auf Durchführung der und/oder Zulassung zur Messe. Die Platzierung des Teilnehmers innerhalb des Gemein- schaftsstandes bestimmt die IHK. Wünsche der Teilneh- mer versucht die IHK soweit wie möglich zu berücksichti- gen, ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht jedoch nicht. Soweit eine Mindestbeteiligung von fünf Ausstellern er- reicht wird, findet eine Ausstellerberatung statt. Hierüber wird der Aussteller gesondert durch Rundschreiben infor- miert. Anderenfalls informiert die IHK den Aussteller un- verzüglich über das nicht erreichen der Mindestbeteiligung und die daraus resultierende Nichtdurchführung der Ge- meinschaftsbeteiligung. Ansprüche des Ausstellers gegen die IHK, die MDFG oder den MV wegen Nichtdurchführung sind ausgeschlossen. Nach der Ausstellerberatung erhält der Aussteller von der IHK die endgültige Zulassung in welcher die Standfläche des Ausstellers festgeschrieben wird. Mit der Zulassung informiert die IHK den Aussteller weiterhin über die Ver- tragsinhalte entsprechend den Besonderen Teilnahmebe- dingungen MDFG und MV (II.-III.).