Common use of Annahme durch den Karteninhaber im Wege der Zustimmungsfiktion Clause in Contracts

Annahme durch den Karteninhaber im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Landesbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist und (2) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 19.4

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Samples: www.ksk-steinfurt.de, www.sparkasse-muelheim-ruhr.de, www.kyffhaeusersparkasse.de

Annahme durch den Karteninhaber im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Landesbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist und (2) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Sparkasse/Sparkasse/ Landesbank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 19.4.

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Samples: www.sparkasse-spree-neisse.de

Annahme durch den Karteninhaber im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme Annah- me des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank Bank erfolgt, um die Übereinstimmung Über- einstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Europä- ischen Union, nicht mehr der Rechtslage echtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Landesbank Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Verpflichtun- gen der Sparkasse/Landesbank Bank in Einklang zu bringen ist ist, und (2) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Sparkasse/Landesbank Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 19.4.

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Samples: www.santander.de