Änderung der Bedingungen Musterklauseln

Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Unternehmen schriftlich bekannt gegeben. Ist mit dem Unternehmen ein elektronischer Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Unternehmen erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister erhebt. Auf diese Folge wird das Unternehmen bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Das Unternehmen muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an seinen kontoführenden Zahlungsdienstleister absenden.
Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/ Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen.
Änderung der Bedingungen. M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese Versicherungsbedingungen ändern? M.1.1 Gründe der Bedingungsänderung
Änderung der Bedingungen. (1) Auf Bestellungen des Käufers finden die jeweils aktuellen Bedingungen Anwendung, auf die wir im Rahmen der Bestellung des Käufers gesondert hinweisen. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen, die sich auf bestehende Kundenkonten registrierter Kunden auswirken, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen zu Ziffer 2 und 3 dieser Bedingungen, erfolgen nur, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder funktionaler Anpassungen unseres Online-Shops geboten ist, z.B. bei technischen Änderungen oder Anpassungen im Anmeldeprozess oder bei der Verwaltung des Kundenkontos. (3) Änderungen oder Ergänzungen nach Absatz 2 werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Wir werden in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Bedingungen insgesamt eingesehen werden kann. (4) Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nach Absatz 2 nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf werden wir in der Ankündigung gesondert hinweisen.
Änderung der Bedingungen. Für Änderungen dieser Bedingungen für das Konto gelten die Regelungen in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VKB-Bank in der jeweils gültig vereinbarten Fassung.
Änderung der Bedingungen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen sowie die weiteren Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Rahmen der geltenden rechtlichen Verpflichtungen werden wir dich selbstverständlich über die Änderungen informieren und ggf. um Zustimmung bitten. Deiner Zustimmung bedarf es nicht, wenn bei Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen oder Lücken in den Bedingungen auftreten, hierdurch der Vertragsgegenstand gestört wird und du durch die Änderung nicht schlechter gestellt wirst.
Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber und der Firma spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- form angeboten. Hat der Karteninhaber/die Firma mit der Sparkasse/Lan- desbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen anderen Kommunika- tionsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege ange- boten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers und der Firma gilt als er- teilt, wenn eine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt wurde. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Sparkasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. 128 720.000 (Fassung Okt. 2009) - (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Werden dem Karteninhaber und der Firma Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er/sie den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderun- gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse/Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hin- weisen.
Änderung der Bedingungen. 1. Die Bestimmungen der Bedingungen können binnen der Laufzeit des Bankkontovertrages geändert werden. 2. Die Zustellung der in Abs. 1 genannten Änderungen der Bedingungen erfolgt auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx, wo der abgeänderte Text der Bedingungen veröffentlicht wird. Zusammen mit dem abgeänderten Text der Bedingungen werden das Datum der Veröffentlichung der Änderungen der Bedingungen und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bekannt gegeben. Der achte Tag nach Bekanntgabe der Änderungen der Bedingungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/ msp-korporacje gilt als Datum der Zustellung an den Kunden. 3. Akzeptiert der Kunde die abgeänderten Vertragsbedingungen nicht, die sich aus den vorgenommenen Änderungen der Bestimmungen der Bedingungen ergeben, so hat er darüber die Bank binnen 14 Tagen nach der Zustellung des neuen Wortlauts der Bedingungen schriftlich in Kenntnis zu setzen, was als eine Kündigung des Bankkontovertrags gilt. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 58 Abs. 1 angewandt. 4. Eine fehlende Willenserklärung hinsichtlich der Annahme der neuen Vertragsbedingungen innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung betrachtet die Bank als Annahme der neuen Bedingungen mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Änderungen.
Änderung der Bedingungen. 1.12.1. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. 1.12.2. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der Bedingungen hat der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. 1.12.3. Die Punkte 1.12.1. und 1.12.2. finden auf die Änderung der Leistungen des Kreditinstitutes (einschließlich Habenzinsen) und der Entgelte des Kunden keine Anwendung.
Änderung der Bedingungen. Zukünftige Änderungen oder Ergänzungen des Netzanschlussvertrages/Anschlussnutzungsver- trages oder dieser Bedingungen wird der Netz- betreiber dem Anschlussnehmer/Anschluss- nutzer schriftlich mitteilen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden wirksam, wenn der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer ihnen nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungs-/Ergänzungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer auf diese Folge besonders hinweisen.