Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Unternehmen schriftlich bekannt gegeben. Ist mit dem Unternehmen ein elektronischer Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Unternehmen erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister erhebt. Auf diese Folge wird das Unternehmen bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Das Unternehmen muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an seinen kontoführenden Zahlungsdienstleister absenden.
Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/ Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. 18
Änderung der Bedingungen. (1) Auf Bestellungen des Käufers finden die jeweils aktuellen Bedingungen Anwendung, auf die wir im Rahmen der Bestellung des Käufers gesondert hinweisen.
Änderung der Bedingungen. M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese Versicherungsbedingungen ändern? Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen für die ADAC Autoversicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen: – Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungs- vertrags beruhen, haben sich geändert, – eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt.
Änderung der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber und der Firma spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- form angeboten. Hat der Karteninhaber/die Firma mit der Sparkasse/Lan- desbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen anderen Kommunika- tionsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege ange- boten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers und der Firma gilt als er- teilt, wenn eine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt wurde. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Sparkasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. 128 720.000 (Fassung Okt. 2009) - (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Werden dem Karteninhaber und der Firma Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er/sie den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderun- gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse/Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hin- weisen.
Änderung der Bedingungen. Für Änderungen dieser Bedingungen für das Konto gelten die Regelungen in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VKB-Bank in der jeweils gültig vereinbarten Fassung.
Änderung der Bedingungen. 1.12.1. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten.
Änderung der Bedingungen. Zukünftige Änderungen oder Ergänzungen des Netzanschlussvertrages/Anschlussnutzungsver- trages oder dieser Bedingungen wird der Netz- betreiber dem Anschlussnehmer/Anschluss- nutzer schriftlich mitteilen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden wirksam, wenn der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer ihnen nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungs-/Ergänzungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer auf diese Folge besonders hinweisen.
Änderung der Bedingungen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen sowie die weiteren Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Rahmen der geltenden rechtlichen Verpflichtungen werden wir dich selbstverständlich über die Änderungen informieren und ggf. um Zustimmung bitten. Deiner Zustimmung bedarf es nicht, wenn bei Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen oder Lücken in den Bedingungen auftreten, hierdurch der Vertragsgegenstand gestört wird und du durch die Änderung nicht schlechter gestellt wirst.
Änderung der Bedingungen. 6. Die Bank ist berechtigt, diese Bedingungen im angemessenen Umfang zu ergänzen und zu ändern. In einem solchen Fall ist die Bank verpflichtet, dem Kontoinhaber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der Änderung den Entwurf der Änderungen zusammen mit der Information über den vorgeschlagenen Tag ihrer Wirksamkeit zu übergeben, und zwar in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Die Fassung der Änderungen und Ergänzungen, bzw. die vollständige Fassung der novellierten Bedingungen wird die Bank auf entsprechende Weise bei der Geschäftsstelle und auf der Homepage xxx.xx-xxxx.xx veröffentlichen. Lehnt der Kontoinhaber den Entwurf der Änderung der Bedingungen in einer Frist von zwei Monaten nach ihrer Veröffentlichung nicht ausdrücklich schriftlich ab, gilt, dass er den Entwurf akzeptiert hat. Die neue Fassung der Bedingungen wird gegenüber der Bank und dem Kontoinhaber / Karteninhaber ab dem in der jeweiligen Novellierung der Bedingungen angegebenen Tag wirksam. Der Kontoinhaber hat das Recht, den Entwurf der Änderung der Bedingungen abzulehnen und dadurch den Vertrag kostenlos zu kündigen. Die Bank hat in dem Entwurf der Änderungen den Kontoinhaber auf sein Recht zur Kündigung des Vertrages aufmerksam zu machen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegeben werden. Teilt der Kontoinhaber bei der Kündigung des Vertrages der Bank nicht mit, ob er den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Kündigungsfrist kündigt, gilt, dass er den Vertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt hat. Die Kündigungsfrist läuft ab dem ersten Tag des Kalendermonates, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der Bank zugestellt wurde und endet mit dem Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats.