Common use of Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag Clause in Contracts

Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag. a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisin- dexes – siehe b) – angepasst. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle fünfhundert Euro aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. c) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versi- cherungssumme können Sie der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. 1. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsver- trägen und eine sachgemäße Tarifierung sicherzustellen, werden wir in der Hausratversicherung jährlich den Beitrag für bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, soweit sich ein Änderungsbedarf von mindestens 3 Prozent des Vertragsbeitrages ergibt. 2. Die Anpassung im Rahmen der Überprüfung nach Nr. 1 berücksichtigt die Schaden und Kostenentwicklung in der Vergangenheit und die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Grundsätze der Versiche- rungsmathematik und -technik. Wir werden Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, bei der Überprüfung zusammenfassen. Wir werden unsere statistischen Erkenntnisse, hilfsweise diejenigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., sowie hilfsweise Ermittlungen eines unabhängigen Treuhänders berücksichtigen. Ergeben sich aus der Prüfung niedrigere Beiträge, sind wir verpflichtet, die betroffenen Beiträge entspre- chend zu senken. Ergeben sich höhere Beiträge, so sind wir berechtigt, die betroffenen Beiträge entsprechend anzuheben. 3. Sind die nach Nr. 1 insgesamt ermittelten Beiträge für die bestehenden Ver- träge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge mit der gleichen Tarifstruktur und dem gleichen Deckungsumfang und gleichen Versicherungs- bedingungen, so werden wir auch für die bestehenden Verträge nur die Bei- träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag. a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisin- dexes Preisindexes – siehe b) – angepasstange- passt. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” - aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils je- weils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle fünfhundert hundert Euro aufgerundet und Ihnen dem Versicherungs- nehmer bekannt gegeben. c) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versi- cherungssumme können Sie Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. 1. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsver- trägen und eine sachgemäße Tarifierung sicherzustellen, Ersetzt werden wir in der Hausratversicherung jährlich den Beitrag für bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, soweit sich ein Änderungsbedarf von mindestens 3 Prozent des Vertragsbeitrages ergibt. 2. Die Anpassung im Rahmen Versicherungsfall bei a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Überprüfung nach NrVersicherungswert bei Eintritt des Versiche- rungsfalles, b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüg- lich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Ver- sicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles. 1 berücksichtigt Wird durch den Schaden die Schaden Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und Kostenentwicklung in der Vergangenheit und ist dem Versi- cherungsnehmer die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Grundsätze der Versiche- rungsmathematik und -technik. Wir werden Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, bei der Überprüfung zusammenfassen. Wir werden unsere statistischen Erkenntnisse, hilfsweise diejenigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., sowie hilfsweise Ermittlungen eines unabhängigen Treuhänders berücksichtigen. Ergeben sich aus der Prüfung niedrigere Beiträge, sind wir verpflichtet, die betroffenen Beiträge entspre- chend zu senken. Ergeben sich höhere BeiträgeNutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so sind wir berechtigtist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, die betroffenen Beiträge entsprechend anzuhebender dem Minderwert entspricht. 3. Sind die nach Nr. 1 insgesamt ermittelten Beiträge für die bestehenden Ver- träge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge mit der gleichen Tarifstruktur und dem gleichen Deckungsumfang und gleichen Versicherungs- bedingungen, so werden wir auch für die bestehenden Verträge nur die Bei- träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag. a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisin- dexes Preisindexes – siehe b) – angepasst. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem ProzentsatzPro- zentsatz, um den sich der Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter Ge- brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter– aus dem Verbraucherpreisindex Verbrau- cherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr Kalen- derjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz Veränderungs- prozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigtbe- rücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle fünfhundert Euro 100 EUR aufgerundet und Ihnen dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. c) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnetberech- net. d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versi- cherungssumme können Sie Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksamwirk- sam. 1. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsver- trägen und eine sachgemäße Tarifierung sicherzustellen, werden wir in der Hausratversicherung jährlich den Beitrag für bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, soweit sich ein Änderungsbedarf von mindestens 3 Prozent des Vertragsbeitrages ergibt. 2. Die Anpassung im Rahmen der Überprüfung nach Nr. 1 berücksichtigt die Schaden und Kostenentwicklung in der Vergangenheit und die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Grundsätze der Versiche- rungsmathematik und -technik. Wir werden Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, bei der Überprüfung zusammenfassen. Wir werden unsere statistischen Erkenntnisse, hilfsweise diejenigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., sowie hilfsweise Ermittlungen eines unabhängigen Treuhänders berücksichtigen. Ergeben sich aus der Prüfung niedrigere Beiträge, sind wir verpflichtet, die betroffenen Beiträge entspre- chend zu senken. Ergeben sich höhere Beiträge, so sind wir berechtigt, die betroffenen Beiträge entsprechend anzuheben. 3. Sind die nach Nr. 1 insgesamt ermittelten Beiträge für die bestehenden Ver- träge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge mit der gleichen Tarifstruktur und dem gleichen Deckungsumfang und gleichen Versicherungs- bedingungen, so werden wir auch für die bestehenden Verträge nur die Bei- träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag. a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisin- dexes Preisindexes – siehe b) – angepasst. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter– aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle fünfhundert hundert Euro aufgerundet und Ihnen dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. c) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versi- cherungssumme können Sie Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. 1. Um Umzug in eine neue Wohnung Wechselt der Versicherungsnehmer die dauernde Erfüllbarkeit Wohnung, geht der Verpflichtungen aus den Versicherungsver- trägen und eine sachgemäße Tarifierung sicherzustellen, werden wir Versicherungs- schutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungs- schutz in der Hausratversicherung jährlich den Beitrag für bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls der Schaden- und Kostenentwicklung anpassenbisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, soweit sich ein Änderungsbedarf von mindestens 3 Prozent des Vertragsbeitrages ergibtin dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. 2. Die Anpassung im Rahmen der Überprüfung nach Nr. 1 berücksichtigt die Schaden und Kostenentwicklung in der Vergangenheit und die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Grundsätze der Versiche- rungsmathematik und -technik. Wir werden Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, bei der Überprüfung zusammenfassen. Wir werden unsere statistischen Erkenntnisse, hilfsweise diejenigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., sowie hilfsweise Ermittlungen eines unabhängigen Treuhänders berücksichtigen. Ergeben sich aus der Prüfung niedrigere Beiträge, sind wir verpflichtet, die betroffenen Beiträge entspre- chend zu senken. Ergeben sich höhere Beiträge, so sind wir berechtigt, die betroffenen Beiträge entsprechend anzuheben. 3. Sind die nach Nr. 1 insgesamt ermittelten Beiträge für die bestehenden Ver- träge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge mit der gleichen Tarifstruktur und dem gleichen Deckungsumfang und gleichen Versicherungs- bedingungen, so werden wir auch für die bestehenden Verträge nur die Bei- träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Hausrat Und Glasversicherung