Xxxxxxx Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Xxxxxxx Wohnungen. Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiter- hin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 6 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Woh- nungen.