Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise - in einem Bundesland sind die Einzugsbereiche der Pflegedienste entsprechend anzupassen.
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Samples: www.biva.de, www.aok.de
Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und und/oder Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise - in einem Bundesland Bundesland, sind die Einzugsbereiche der Pflegedienste des Pflegedienstes entsprechend anzupassen.
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß, Rahmenvertrag Gemäß
Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und oder Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise Kreise - in einem Bundesland Bundesland, sind die Einzugsbereiche der Pflegedienste entsprechend anzupassenzu überprüfen.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Ambulante Pflegerische Versorgung Gemäß
Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und oder Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise - in einem Bundesland sind die Einzugsbereiche der Pflegedienste entsprechend anzupassen.
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß