Anpassung des Baurechtszinses Musterklauseln

Anpassung des Baurechtszinses a) Indexierung an die Sollnettomiete Der anfängliche Baurechtszins von CHF 17‘000.00 wird an die Sollnettomiete indexiert. Als Sollnettomiete gilt der jährliche Nettomietzinsertrag sämtlicher Mietobjekte (Wohnungen, Geschäftsräume, Parkplätze usw.) bei Vollbelegung. Massgebend ist die mietvertraglich vereinbarte Nettomiete. Eine Anpassung erfolgt erstmals nach Ablauf von 10 Jahren. Beginn dieser zehnjährigen Frist ist der 1. Januar des betreffenden Jahres, das auf den Beginn der Zinspflicht folgt. Danach wird der Baurechtszins alle fünf Jahre angepasst. Die Anpassung erfolgt für eine Erhöhung des Baurechtszinses nach folgender Formel: angepasste Sollnettomiete x 100 - 100 = bisherige Sollnettomiete Prozentuale Veränderung des Baurechtszinses Für die erstmalige Anpassung des Baurechtszinses ist der Stand der Sollnettomiete per 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem sämtliche Mietobjekte bezugsbereit geworden sind, mit der Sollnettomiete per 31. Dezember nach Ablauf der vorstehend geregelten zehnjährigen Frist zu vergleichen. Für die folgenden Anpassungen ist jeweils die Sollnettomiete per 31. Dezember mit der Sollnettomiete per 31. Dezember vor fünf Jahren zu vergleichen. Die Anpassung für eine Reduktion des Baurechtszinses erfolgt nach folgender Formel: angepasste Sollnettomiete x 100 - 100 = ursprüngliche Sollnettomiete Prozentuale Veränderung des Baurechtszinses Für die erstmalige Anpassung des Baurechtszinses ist der Stand der Sollnettomiete per 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem sämtliche Mietobjekte bezugsbereit geworden sind, mit der Sollnettomiete per 31. Dezember nach Ablauf der vorstehend geregelten zehnjährigen Frist zu vergleichen. Für die folgenden Anpassungen ist jeweils die Sollnettomiete per 31. Dezember mit der Sollnettomiete per 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem sämtliche Mietobjekte bezugsbereit geworden sind zu vergleichen.
Anpassung des Baurechtszinses. Der Baurechtszins wird erstmals nach Ablauf von 10 Jahren ab Beginn der Zinszahlungspflicht angepasst. Danach werden die Anpassungen jeweils nach Ablauf von 5 Jahren vorgenommen.
Anpassung des Baurechtszinses. Der Baurechtszins wird alle fünf Jahre, erstmals auf den XXX nach dem Bau- rechtszins-Schema der Grundeigentümerin angepasst. Das Baurechtszins-Schema der Burgergemeinde teilt alle im Baurecht abgegebe- nen Flächen in Kategorien und Klassen ein. Die Einteilung richtet sich nach der baurechtlich zulässigen Nutzung und der Lage. Der Baurechtszins basiert auf dem Landwert. Er berücksichtigt einen allgemeinen Abzug von mindestens 10 % des Landwertes und enthält eine Verzinsung des verbleibenden Wertes zu einem Zins- satz, der maximal 3 % über dem jeweils am letzten Banktag des Monats November veröffentlichten Zinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen liegt: (Landwert-Allgemeiner Abzug) x Zinssatz Baurechtszins= 100 Die Grundeigentümerin passt die Zahlen für die verschiedenen Kategorien von Land jährlich an und überprüft gleichzeitig die Höhe der Abzüge und des Zinssat- zes. Die Grundeigentümerin informiert die Baurechtsnehmerin regelmässig über die Anpassungen.
Anpassung des Baurechtszinses. Der Baurechtszins ist alle zehn Jahre, gerechnet ab . () Monat Jahr () anzupas- sen. Dies gilt sowohl während der ursprünglichen, festen Vertragsdauer wie wäh- rend der allfälligen Verlängerungsperioden des Baurechts. Der Baurechtszins be- trägt für die Periode vom … (…) Monat … (…) bis zum … (…) Monat …(…) CHF … (Franken …) pro Jahr. Bemessungsgrundlagen für die Anpassung sind der dannzumalige Nettoertrag der Liegenschaft, der dannzumalige absolute Bodenwert und der dannzumalige Substanzwert der Baute. Der neue Baurechtszins entspricht jenem Anteil am Nettoertrag, welcher dem Anteil des absoluten Bodenwertes an der Wertsumme von absolutem Bodenwert und Substanzwert der Baute entspricht und mit Hilfe der nachfolgenden Formel ermittelt wird: BRZ neu = NEt x Dabei ist verstanden unter ABWt ABWt + SWBt XXX Xxxxxxxxxxxxx NEt Nettoertrag: der um die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungs- kosten sowie die Abschreibungen (branchenüblicher Prozentsatz für Altersentwertung und Abnützung) geminderte Jahresertrag, der nach kaufmännischer und genossenschaftlicher Bewirtschaf- tung im Anpassungszeitpunkt erzielt wird, beziehungsweise erzielt werden könnte und für die Verzinsung des Bodens wie der Bauten und Anlagen zur Verfügung steht. Sollten die Mietzinse deutlich (Abweichung grösser als 10 (zehn) Prozent) tiefer sein als die orts- und quartierüblichen Bestandes- Mietzinse, so hat die Baurechtsgeberin das Recht, die Bestandes- Mietzinsen anhand von Statistiken (z.B. Mietpreisraster Basel- Stadt) oder Schätzungen etc. anzuwenden. ABWt absoluter Bodenwert: der Preis, den ein Dritter für den Erwerb ei- nes gleichen oder ähnlichen Grundstücks in unbebautem Zustand unter normalen Verhältnissen im Anpassungszeitpunkt zahlen würde. SWBt Substanzwert der Baute: der um den branchenüblichen Prozent- satz für Altersentwertung und Abnützung (Abschreibungen) ge- minderte Preis, der für die Wiedererstellung der Bauten und Anla- gen unter normalen Verhältnissen im Anpassungszeitpunkt zu zah- len wäre. Die Ermittlung von Nettoertrag, absolutem Bodenwert und Substanzwert der Baute soll partnerschaftlich erfolgen. Auf schriftlichen Antrag einer Partei erfol- gen die allenfalls notwendigen Bewertungen durch einen gemeinsam zu be- stimmenden, neutralen Experten. Können sich die Parteien nicht innert Monats- frist, ab Datum des Bewertungsantrags gerechnet, auf einen gemeinsamen Ex- perten einigen, so nimmt das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt auf Antrag ei- ner Partei die Bestimmung...
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.