Common use of Anpassungsfaktor Clause in Contracts

Anpassungsfaktor. Ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- de mit dem Gleitenden Neuwert Plus versichert (siehe A 1 – 7.1), besteht Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert Schwankungen unterworfen. Um diese auszugleichen, passen wir den Versicherungsschutz nach A 1 – 7.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus diesem Grund ändert sich auch der Beitrag – dies geschieht durch den Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben: – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das

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Anpassungsfaktor. Ist das Das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- de Gebäude ist mit dem Gleitenden Neuwert Plus ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert (siehe A 1 – 7.17.1.1), besteht Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne Tariflöh- ne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert Schwankungen unterworfen. Um diese auszugleichenauszuglei- chen, passen wir den Versicherungsschutz nach A 1 – 7.1 7.1.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus diesem Grund ändert sich auch der Beitrag – dies geschieht durch den Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben: – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das

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Anpassungsfaktor. Ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- de mit dem Gleitenden Neuwert Plus versichert (siehe sie- he A 1 – 7.1), besteht Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert Schwankungen unterworfen. Um diese auszugleichen, passen wir den Versicherungsschutz nach A 1 – 7.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus diesem Grund ändert sich auch der Beitrag – dies geschieht durch den Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben: – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das

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Anpassungsfaktor. Ist das Das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- de Gebäude ist mit dem Gleitenden Neuwert Plus ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert (siehe A 1 – 7.17.1.1), besteht Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne Tarif- löhne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert Neu- bauwert Schwankungen unterworfen. Um diese auszugleichenaus- zugleichen, passen wir den Versicherungsschutz nach A 1 – 7.1 7.1.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus diesem Grund ändert sich auch der Beitrag – Bei- trag - dies geschieht durch den Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben: – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das

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Anpassungsfaktor. Ist das Das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- de Gebäude ist mit dem Gleitenden Neuwert Plus ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert (siehe A 1 – 7.17.1.1), besteht Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne Tarif- löhne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert Neu- bauwert Schwankungen unterworfen. Um diese auszugleichenaus- zugleichen, passen wir den Versicherungsschutz nach A 1 – 7.1 7.1.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus diesem Grund ändert sich auch der Beitrag – dies geschieht durch den Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben: – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das

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