Anscheinswaffen. Dies umfasst sowohl täuschend echt aussehen- de Imitate von Xxxxxxxxxxxx, als auch un- brauchbar gemachte Schusswaffen. Als problematisch gelten Medien, Abbildungen und sonstige Inhalte, die ein durchschnittlicher Betrachter als pornografisch oder obszön emp- findet. Weiterhin betroffen sind Artikel aus dem Bereich der Erotik, welche eine hohe Gefahr bleibender gesundheitlicher Schäden bergen. Dies gilt insbesondere für Artikel, die geeignet sind, eine nationalsozialistische Gesinnung nach außen zu tragen oder die das NS-Regime in unkritischer, verharmlosender oder verherrli- chender Art und Weise darstellen.
Anscheinswaffen. Täuschend echt aussehende Nachbildungen von Waffen, z.B. Nachbildungen von Revolvern, Pistolen oder Gewehren, Softairwaffen und Paintballmarkierer etc.