Rückmeldungen Musterklauseln

Rückmeldungen. Die net services informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung. Darüber hinaus kann sich der Kunde jederzeit über den aktuellen Status informieren. • Kostenhinweis net services vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers werktags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Ist die Leitungserbringung im vereinbarten Zeitraum, aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine Aufwandspauschale (gemäß aktueller Preisliste) berechnet. Ist, aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe, eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Regelentstörungsfrist als eingehalten. Die Kosten für den Servicetechniker werden von der net services nur über- nommen, sofern die Ursache der Störung auf Seiten der net services lag.
Rückmeldungen. Sie stimmen zu, uns während des Testzeitraums Rückmeldung zu geben, die uns allgemein zur Verfügung gestellt werden kann. Sie erteilen Adobe eine weltweit geltende, unbefristete, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, übertragbare, gebührenfreie, vollständig bezahlte Lizenz, um auf Ihren Rückmeldungen basierende abgeleitete Arbeiten zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, erstellen zu lassen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren, zu exportieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, öffentlich vorzuführen, öffentlich auszustellen, unterzulizenzieren. Sie erklären und gewährleisten, dass Sie über alle notwendigen Rechte verfügen, um Adobe die Rückmeldungen bereitzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, von Ihnen bereitgestellte Rückmeldungen aufzunehmen, zu verwenden oder anderweitig anzuerkennen.
Rückmeldungen. Alle Rückmeldungen, Vorschläge oder Beschwerden in Bezug auf das Inzahlungnahme-Programm können unter der auf der Inzahlungnahme-Programmseite angegebenen Inzahlungnahme-Feedback- Adresse bereitgestellt werden.
Rückmeldungen. Mindestens 95 % der Garantieanfragen von Trusted Shops an den Online-Shop müssen innerhalb von fünf Werktagen beantwortet werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich verbo- tene Waffen und illegale Drogen. Weiterhin betroffen sind Produkte, deren Verkauf rechtlich beschränkt ist, sofern die entsprechenden rechtlichen Vo- raussetzungen nicht erfüllt sind. Hiervon erfasst sind alle Feuerwaffen, aber auch Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen, sofern diese nicht erlaub- nisfrei erworben werden können.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.