Common use of Anschluss/ SIM-Karten Clause in Contracts

Anschluss/ SIM-Karten. 3.1 Sofern dem Kunden eine SIM-Karte überlassen wird, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei Telefónica Germany. 3.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM- Karte und bei Prepaid Verträgen bis zu 24 Stunden ab erfolgreichem Abschluss des Legitimationsprozesses. Die SIM-Karte ist mit der PIN („Personal Identification Number“) und der PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. 3.3 Der Anbieter kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

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Samples: Mobile Service Agreement, Telecommunications, Mobile Service Agreement

Anschluss/ SIM-Karten. 3.1 Sofern dem Kunden eine SIM-Karte überlassen wird, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei Telefónica Germany. 3.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM- Karte und bei Prepaid Verträgen bis zu 24 Stunden ab erfolgreichem Abschluss des Legitimationsprozesses. Die SIM-Karte ist mit der PIN („Personal Identification Number“) und der PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. 3.3 Der Anbieter kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

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Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Mobilfunkdienstleistungsvertrag

Anschluss/ SIM-Karten. 3.1 Sofern dem Kunden eine SIM-Karte überlassen wird, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der VertragslaufzeitVer- tragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei Telefónica Te- lefónica Germany. 3.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM- Karte und bei Prepaid Verträgen bis zu 24 Stunden ab erfolgreichem Abschluss des LegitimationsprozessesSIM-Karte. Die SIM-SIM- Karte ist mit der PIN („Personal Identification Number“) und der PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. 3.3 Der Anbieter kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendigernotwen- diger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Anschluss/ SIM-Karten. 3.1 Sofern dem Kunden eine SIM-Karte überlassen wird, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei Telefónica Germany. 3.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 72 Stunden ab Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM- Karte und bei Prepaid Verträgen bis zu 24 Stunden ab erfolgreichem Abschluss dem Eingang des LegitimationsprozessesRegistrierungsantrags des Kunden beim Anbieter. Die SIM-Karte ist mit der PIN („Personal Identification Number“) und der PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. 3.3 Der Anbieter kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschluss/ SIM-Karten. 3.1 3.1. Sofern dem Kunden eine SIM-Karte überlassen wird, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei Telefónica Germany. 3.2 3.2. Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM- Karte und bei Prepaid Verträgen bis zu 24 Stunden ab erfolgreichem Abschluss des LegitimationsprozessesLegi- timationsprozesses. Die SIM-Karte ist mit der PIN („Personal Identification Number“) und der PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. 3.3 3.3. Der Anbieter kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund auf- grund notwendiger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

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Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag