Anschlussvarianten Musterklauseln

Anschlussvarianten. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz von Bisping, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung) Abweichende Varianten können gebietsabhängig möglich sein. Eine Inhouse-Verkabelung ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Anschlussvarianten. Anschlussvarianten ergeben sich aus den am Standort verfügbaren Übertragungsmedien wie folgt: ▪ FTTH (Fiber To The Home): Glasfaseranschluss bis in die Wohnung/Haus ▪ FTTB (Fiber To The Building): Glasfaseranschluss bis ins Gebäude mit optisch/elektrischer Umset- zung auf die im Anschlussbereich des Gebäudes bestehenden Kupfer Telefonkabel ▪ FTTC (Fiber To The Curb): Glasfaser von SWU TeleNet bis zum Kupfer-Verteiler der Deutschen Telekom mit optisch/elektrischer Umsetzung von Glasfaser auf Kupfer ▪ BK (Breitbandkabel): Koaxial-Kabel bis in die Wohnung/Haus
Anschlussvarianten. Das Produkt Leased Line wird von Netkom in zwei technischen Varianten angeboten: Die nachfolgend aufgeführten Übertragungsraten und Schnittstellen werden, sofern nicht anderweitig gekennzeichnet, standardmäßig angeboten. Abweichende Kundenanforderungen werden fallweise auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx Sitz: Weimar Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Registergericht Jena HRB 108822 USt-IdNr. DE214626053 Deutsche Bank AG Erfurt IBAN DE58 8207 0000 0133 1735 00 BIC XXXXXX0X Telefon 00000 000000 Fax 00000 000000 xxxxxxxx@xxxxxx.xx E1 (2.048 kbit/s) G.703 120 Ohm, symm. LSA+/RJ-45 (female)/Schraub-Klemm E1 (1.920 kbit/s) X.21 120 Ohm, symm. Sub D – Buchse 15 pol E3 (34,36 Mbit/s) X.000 00 Xxx coaxial 1.6/5.6 (female) BNC (female) STM-1 (155,52 Mbit/s) G.703 elektrisch 75 Ohm coaxial 1.6/5.6 (female) BNC (female) STM-1 (155,52 Mbit/s) G.957/958 optisch E2000 HRL 8° Singlemodefaser (G.652) STM-4 (622,08 Mbit/s) G.957/958 optisch E2000 HRL 8° Singlemodefaser (G.652) STM-16 (2,488 Gbit/s) G.957/958 optisch E2000 HRL 8° Singlemodefaser (G.652) STM-64 (10 Gbit/s) G.957/958 optisch E2000 HRL 8° Singlemodefaser (G.652) Ein Unternehmen der: Leistungsbeschreibung Netkom Leased Line V1.7/11.16 1 | 4 Die Übertragungsqualität im Netkom-Netz entspricht den internationalen Qualitätsstandards nach ITU-T X.000, X.000, M.2100. Der mehrfach abgestützte Takt des Netkom-Netzes erreicht eine Taktgenauigkeit von 10-11 und ermög- licht so eine hochwertige Übertragungsqualität. Das Netkom-Netz erfüllt die in ITU-T G.826 festgelegten Parameter für Errored Seconds Ratio (ESR), Severly Errored Seconds Ratio (SESR) und Background Block Error Ratio (BBER). Die Netzdurchlaufzeit bezogen auf einen Pfad erfüllt die in ITU-T G.114 festgelegten Parameter. Der Dienst Ethernet wird gemäß der technischen Spezifikation IEEE 802.3 angeboten und realisiert. Netkom bietet diese technische Ausführung transparent mit garantiertem Datendurchsatz auf dedizierter Infrastruktur an. Die vereinbarte Bandbreite steht dem Kunden ohne Einschränkung, entkoppelt von an- deren Verkehren, zur Verfügung. Die Bandbreiten entsprechen dem allgemeinen Standard. Der tatsächliche Datendurchsatz ist von verschiedenen Faktoren wie Anwendungen, Größe der Ethernet- Frames usw. abhängig und kann von den oben genannten Werten abweichen. In Abstimmung mit dem Kunden können mehrere Verbindungen auch als Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindung realisiert werden. 2/5/10...
Anschlussvarianten. Festgeschaltete Übertragungswege Die Anbindung des Kundenstandortes an den IP-Backbone der Netkom erfolgt über fest geschaltete Übertragungswege. Dabei erschließt Netkom den Kundenstandort selbst mit eigener Infrastruktur oder bedient sich der Hilfe Dritter, z. B. der Deutschen Telekom AG o. a. Die Art der Anbindung ergibt sich aus den Kundenanforderungen und wird einzelvertraglich vereinbart. IP Access über fest geschaltete Übertragungswege bietet Netkom grundsätzlich in folgenden Produktvarianten an: FastEthernet 2M, 5M, 10M, 20M, 50M, 100M GigabitEthernet 150M, 300M, 600M, 1G, 10G DSL Die Anbindung des Kundenstandortes an den IP-Backbone der Netkom erfolgt über Netkom DSL-Infrastruktur. Dabei behält sich Netkom vor, die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von Dritten zu beziehen. In Abhängigkeit vom beauftragten Produkt wird die technisch maximal mögliche Übertragungsrate eingerichtet. Die tatsächlich bereitgestellte Bandbreite wird von der Qualität (insbesondere Länge, Querschnitt, Schaltpunkte) der jeweils zur Verfügung stehenden TAL beeinflusst. Bei Unterschreitung der beauftragten Bandbreite um mehr als 30% kann der Kunde kostenfrei in eine Produktvariante mit niedrigerer Bandbreite wechseln. IP Access über DSL bietet Netkom grundsätzlich in folgenden Produktvarianten an: FastEthernet 5/2M, 10/2M, 10/5M, 10/10M, 20/10M Der erreichbare Ethernetdurchsatz hängt von der verwendeten Rahmengröße und den auf dem Ethernet- protokoll aufgesetzten Diensten ab. Die Ethernet-Frames werden transparent übertragen. Steuerungsme- chanismen der auf dem Ethernetprotokoll aufgesetzten Dienste (z. B. TCP) können in Verbindung mit dem Round-Trip-Delay den tatsächlichen Ethernetdurchsatz verringern.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.