Ansprüche und Obliegenheiten im Schadenfall Musterklauseln

Ansprüche und Obliegenheiten im Schadenfall. 8.1. Pflichten im Schadenfall a) hat die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer elipsLife dies mittels des zur Verfügung gestellten Formulars unverzüglich anzumelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die ärztliche Bescheinigung über Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei elipsLife einzureichen. Erfolgt die Anmeldung ohne ausreichende Begrün- dung verspätet, gewährt elipsLife Leistungen erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Reduziert sich der Grad der Arbeitsunfähigkeit, ist dies elipsLife unverzüglich zu melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, ist die versicherte Person verpflichtet, alle vier Wochen eine ärztliche Bestätigung der Arbeits- unfähigkeit einzureichen. Ein Todesfall ist innert fünf Tagen zu melden. b) ist sobald als möglich für fachgemässe ärztliche Behandlung zu sorgen. Den Anordnungen des Arztes ist Folge zu leisten. c) hat sich die versicherte Person auf Verlangen von elipsLife Untersuchungen durch von elipsLife beauftragten Ärzte zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt elipsLife. d) ist die versicherte Person verpflichtet, einen allfälligen noch nicht geklärten Anspruch auf Leistungen nach UVG, IVG oder EOG bei der zuständigen Stelle anzumelden. e) gewährt elipsLife auf Antrag bei Eintritt der versicherten Person in ein Spital oder eine Reha-Klinik eine Kosten- gutsprache im Rahmen der versicherten Leistungen. In diesem Fall hat das Kostengutsprachegesuch vor Ein- tritt in das Spital oder die Reha-Klinik zu erfolgen.
Ansprüche und Obliegenheiten im Schadenfall. 7.1. Pflichten im Schadenfall a) hat die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer elipsLife dies mittels des zur Verfügung gestellten Formulars innert fünf Tagen anzumelden. Bei einer Wartefrist von mehr als 21 Tagen hat die Anmeldung spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die ärztliche Bescheinigung über Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei elipsLife einzureichen. Erfolgt die Anmeldung ohne ausreichende Begründung verspätet, gewährt elipsLife Leistungen erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Reduziert sich der Grad der Arbeitsunfähigkeit, ist dies elipsLife unverzüglich zu melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, ist die versicherte Person verpflichtet, alle 4 Wochen eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit einzureichen. b) ist sobald als möglich für fachgemässe ärztliche Behandlung zu sorgen. Den Anordnungen des Arztes ist Folge zu leisten. c) hat sich die versicherte Person auf Verlangen von elipsLife Untersuchungen durch von elipsLife beauftragten Ärzten zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt elipsLife. d) ist die versicherte Person verpflichtet, einen allfälligen noch nicht geklärten Anspruch auf Leistungen nach UVG, IVG oder EOG bei der zuständigen Stelle anzumelden. Ein Todesfall einer versicherten Person ist elipsLife unverzüglich zu melden. Gleichzeitig mit der Schadenmeldung ist eine amtliche Bescheinigung des Todesfalls beizulegen.