Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person. 5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten aufrechnen; die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird abbedungen.
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Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person.
5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten aufrechnen; die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungs- vertragsgesetz wird abbedungen.
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Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 4.8 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person.
5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten aufrechnen; die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird abbedungen.
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Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person.
5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten Kreditinstitut aufrechnen; die Vorschrift Vor- schrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird abbedungen.
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Samples: S Pool Konto Agreement
Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person.
5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten Kreditkarten-Emittenten aufrechnen; die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird abbedungen.
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Samples: Insurance Policy
Anspruch auf Versicherungsleistungen. 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Hauptversicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt benannte versicherte Person.
5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der Versiche- rer Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditkartenemittenten Kre- ditkarten-Emittenten aufrechnen; die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver- tragsgesetz wird abbedungen.
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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold