Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden Sammelurkun- den werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Investment Fund Prospectus, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteils- cheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieftver- brieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch An- spruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Verkaufprospekt, Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer WertpapierWertpa- pier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben. Ver- briefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine Anteil- scheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden Sammelur- kunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung Ausliefe- rung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Verkaufprospekt, Verkaufprospekt
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden Sammelur- kunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung Ausliefe- rung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben. Verbriefte An- teilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieftver- brieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Wertpapier- Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb Er- werb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Investment Agreement
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteil- scheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieftver- brieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch An- spruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Verkaufprospekt
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht be- steht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts
Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
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Sources: Sales Contracts