Common use of Anteile Clause in Contracts

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.freiburger-vm.de, fondsfinder.universal-investment.com, fondsfinder.universal-investment.com

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung Depot- verwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.

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Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benbegeben. Verbriefte Ver- briefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine Anteil- scheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de, www.warburg-invest-ag.de, www.warburg-invest-ag.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benbegeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer WertpapierWertpa- pier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benbegeben. Verbriefte Anteilscheine An- teilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieftver- brieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Wertpapier- Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb Er- werb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.ampega.de, www.ampega.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelur- kunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung Ausliefe- rung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de, www.warburg-invest-ag.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelur- kunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung Ausliefe- rung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.assetstandard.com, fondsfinder.universal-investment.com

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benAnteil- scheine begeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieftver- brieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch An- spruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.

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Samples: fondsfinder.universal-investment.com, fondsfinder.universal-investment.com

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines An- teilscheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.

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Samples: www.acatis-research.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht be- steht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benbegeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- ben. Verbriefte Anteilscheine werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung De- potverwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.

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Samples: www.acatis-research.de

Anteile. Die Rechte der Anleger werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine bege- benbegeben. Verbriefte Anteilscheine werden ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkun- den Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteilscheine Anteile lauten auf den Inhaber.

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