Common use of Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat, vorgehen.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern soweit nicht zwingende Vorschriften Rechtsvorschriften des Rechts in dem StaatStaates, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen ständigen Aufenthalt hat, vorgehen. Soweit das Rechtsgeschäft nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtstand.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat, hat vorgehen. Es gilt der gesetzliche Gerichtstand. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mana Health.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem . Es gilt der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat, vorgehengesetzliche Gerichtsstand.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hathat vorgehen. Soweit das Rechtsgeschäft nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, vorgehenvereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtstand.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hathat vorgehen. Soweit das Rechtsgeschäft nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, vorgehenvereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtstand. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KEX.

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Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.12.1. Diese AGB AGBs und die unter Einbezug dieser AGB AGBs abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat, vorgehen.

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