Anwendbares Recht und Vertragssprache. 12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Auf den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für den Vertrag und die Vertragsunterlagen einschließlich aller Informationen sowie die gesamte Kommunikation gilt die deutsche Sprache.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 45. Es gilt deutsches Recht.
46. Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen fin- den keine Anwendung.
47. Bei allen Schriftstücken gilt die deutsche Fassung als verbindlich.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen.
20.2 Die Vertragssprache ist deutsch und sämtlicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vertrag ist in deutscher oder englischer Sprache zu führen, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Differenzen über den Inhalt oder die Auslegung des Vertrages ist die deutsche Vertragssprache maßgeblich. Gleiches gilt, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in weiteren Sprachen verfügbar sind,
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 21.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (“CISG” 1980) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
21.2 Die Vertragssprache ist Englisch und sämtlicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vertrag ist in englischer Sprache zu führen, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 1. Es gilt deutsches Recht, insbesondere das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die An- wendung jeglicher internationaler Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
2. Bei allen Schriftstücken gilt die deutsche Fassung als verbindlich.