Anwendbares Recht und Vertragssprache Musterklauseln

Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. Die nachfolgend aufgeführten Artikel 1 - 13 gelten für alle Versi- cherungssparten. Sie werden durch die im Anschluss an diese Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Besonderen Bedingungen zu den einzelnen Sparten ergänzt.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Auf den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für den Vertrag und die Vertragsunterlagen einschließlich aller Informationen sowie die gesamte Kommunikation gilt die deutsche Sprache.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 64. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 47. Es gilt deutsche Recht
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 21.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (“CISG” 1980) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Vertragssprache. 66. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internatio-
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Auf die vorvertraglichen und die vertraglichen Geschäftsbeziehungen ist französisches Recht anwendbar. Es gilt die französische Sprache. Jegliche Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Erfüllung, der Nichterfüllung oder der Auslegung des Vertrags unterliegen der Zuständigkeit der französischen Gerichtsbarkeit.