Common use of Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige Clause in Contracts

Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten, z. B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden zugegangenen Unterlagen zu entnehmen.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder und /oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten, z. B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden postalisch zugegangenen Unterlagen zu entnehmen.

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Samples: fondsvermittlung24.de

Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ und/oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts Passwort (PIN) und/und/ oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten, z. B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch telefonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten Kontakt- daten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden postalisch zugegangenen Unterlagen zu entnehmen.

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Samples: www.metzler.com

Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ und/oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich unverzüg- lich zu unterrichten, z. z.B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch telefonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden zugegangenen postalisch zu- gegangenen Unterlagen zu entnehmen.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com