Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten, z. B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden zugegangenen Unterlagen zu entnehmen. (2) Der Kunde hat den Diebstahl oder Missbrauch zusätzlich unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dies gilt auch für den Diebstahl oder Miss- brauch des mobilen Endgeräts, welches der Kunde zur Teilnahme an "mobile- TAN" benutzt. (3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN erlangt hat oder sein Passwort (PIN) und/oder seine TAN verwendet, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige bei der Bank einreichen. (4) Der Kunde hat die Bank nach einer durch ihn erfolgten Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber unverzüglich zu unterrichten. (5) Die Konsequenzen eines Verstoßes des Kunden gegen diese Anzeige- und Unterrichtungspflichten sind in Abschnitt 12 ("Haftung") dieser Sonderbedin- gungen aufgeführt.
Appears in 2 contracts
Samples: Depotführung, Discount Agreement
Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ und/oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich unverzüg- lich zu unterrichten, z. z.B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch telefonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden zugegangenen postalisch zu- gegangenen Unterlagen zu entnehmen.
(2) Der Kunde hat den Diebstahl oder Missbrauch zusätzlich unverzüglich bei der Polizei Poli- zei zur Anzeige zu bringen. Dies gilt auch für den Diebstahl oder Miss- brauch Missbrauch des mobilen EndgerätsEndgerätes, welches der Kunde zur Teilnahme an "mobile- TAN" „mobileTAN“ benutzt.
(3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN erlangt hat oder sein Passwort (PIN) und/und/ oder seine TAN verwendet, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige bei der Bank einreichen.
(4) Der Kunde hat die Bank nach einer durch ihn erfolgten Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber unverzüglich zu unterrichtenunter- richten.
(5) Die Konsequenzen eines Verstoßes des Kunden gegen diese Anzeige- und Unterrichtungspflichten Unter- richtungspflichten sind in Abschnitt 12 ("„Haftung"“) dieser Sonderbedin- gungen aufgeführtSonderbedingungen auf- geführt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/ oder seiner TAN-Liste in Papierform und/oder und /oder einzelner TANs bzw. eine miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten, z. B. per E-Mail, per Fax oder tele- fonisch (Sperranzeige). Die Kontaktdaten sind der Internetseite der Bank und den dem Kunden postalisch zugegangenen Unterlagen zu entnehmen.
(2) Der Kunde hat den Diebstahl oder Missbrauch zusätzlich unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dies gilt auch für den Diebstahl oder Miss- brauch des mobilen EndgerätsEndgerätes, welches der Kunde zur Teilnahme an "mobile- TAN" „mobi- leTAN“ benutzt.
(3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN erlangt hat oder sein Passwort (PIN) und/oder seine TAN verwendet, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige bei der Bank einreichen.
(4) Der Kunde hat die Bank nach einer durch ihn erfolgten Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber unverzüglich zu unterrichten.
(5) Die Konsequenzen eines Verstoßes des Kunden gegen diese Anzeige- und Unterrichtungspflichten sind in Abschnitt 12 ("„Haftung"“) dieser Sonderbedin- gungen aufgeführt.
Appears in 1 contract