Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen. In der Anlage „Zusammenstellung der gültigen Regelwerke“ sind die anzuwendenden Regel- werke benannt. Der Auftraggeber kann bei Über- oder Unterschreitungen von Grenzwerten der Einbaudicke, der Einbaumenge, des Bindemittelgehaltes, des Verdichtungsgrades (oder des Hohlraumgehal- tes) und der Ebenheit dem Auftragnehmer anbieten, im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung die Geltendmachung von Mängelansprüchen vorerst zurückzustellen und dafür als Ausgleich einen Abzug vornehmen. Die Höhe des Abzugs bemisst sich dann nach denen im Anhang A der ZTV Asphalt-StB 07/13 angegebenen Abzugsformeln. Bei hoher oder besonderer Beanspruchung liegt es im Ermessen des Auftraggebers eine Män- gelbeseitigung der Minderung vorzuziehen. Nachfolgend sind zusätzliche Empfehlungen für die Ermittlung von Abzügen bei Mängeln an- gegeben, für die es in der ZTV Asphalt-StB 07/13 keine Abzugsregelungen gibt. Eine einzelver- tragliche Vereinbarung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Mangel festgestellt wurde. Der AG kann erst dann Minderung verlangen, wenn er zuvor den AN zur Nacherfüllung aufge- fordert hat.
Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen