Landschaftsbau Musterklauseln

Landschaftsbau. Bäume dürfen nur in Abstimmung mit dem AG und der Naturschutzbehörde beseitigt werden. Anlagen in Vorgärten, Bepflanzung, Baum- und Strauchwerkbestand sind besonders zu schützen. Bei Bedarf von Bauflächen ist vor Beseitigung von Bewuchs und Anlagen die vorherige Zustimmung aller Beteiligten einzuholen bzw. einzuleiten. Die Bodenvorbereitung, die zur Andeckung des Oberbodens im Bereich der Seitenstreifen und Böschungen erforderlich ist, hat nach DIN 18915 zu erfolgen. Im Bereich des Baumbestandes sind die Auskofferungsarbeiten mit Vorsicht, d.h. in den Wurzelbereichen mit Handschachtung, auszuführen. Beschädigte Wurzeln sind nachzuschneiden, zu glätten und mit Wurzelschutzmittel zu behandeln. Die Leistungen sind in die entsprechende OZ einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Folgende Auftraggeber-Aufgaben für die Ausführung der Bauarbeiten werden an den Auftragnehmer übertragen:
Landschaftsbau. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 05) Ausgabe 2005 [1] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau (ZTV Baum-StB 04) Ausgabe 2004 [2] Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-95) Ausgabe 1995, 4. überarbeitete Auflage 2001 ARS Nr. 10/2000 vom 18.04.2000 (Änderung der RSA-95) Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL-Absperrschranken) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL-Leitbaken) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (TL-Absperrtafeln) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen (TL-Aufstellvorrichtungen) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel 94) Ausgabe 1994 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile (TL-BSWF 96) Ausgabe 1996 Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (TL-Leitelemente) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-Transportable Lichtsignalanlagen) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (TL-SP 99) Ausgabe 1999 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) Ausgabe 2006 ARS Nr. 18/2006 vom 17.07.2006 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) ARS Nr. 26/2013 vom 20.12.2013 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten, Ausgabe 1991 (TL Warn- leuchten 90) Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geome- trische Anordnung von Markierungszeichen (RMS-1) Ausgabe 1993 ARS Nr. 10/1998 vom 12.03.1998 Ergänzungsprüfung von Warnleuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90) ARS Nr. 05/1999 vom 15.12.1998 Ergänzung zu den Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzein- richtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) ARS Nr. 27/1999 vom 15.11.1999 Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000) ARS Nr. 21/2000 vom 21.08.2000 Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen ARS ...
Landschaftsbau. Auf die Verantwortlichkeit des AN hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschrif- ten, BundesNatSchutzG, RAS-LP 4, DIN 18300, DIN 18920, wird hiermit hingewiesen. Sie sind Vertragsbestandteil.
Landschaftsbau