Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. (3) Gerichtsstand ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.
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Samples: Basisprospekt, Wirtschaftsprüfungsbericht, Wirtschaftsprüfungsbericht
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich nur österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen VerweisungsrechtsRecht.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AuftragnehmersBerufsberechtigten.
(3) Gerichtsstand Für Streitigkeiten ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – das sachlich zuständige Gericht des ErfüllungsortesErfüllungsortes zuständig.
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Samples: Kapitalmarktprospekt, Nachtrag Zum Prospekt, Jahresabschluss
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AuftragnehmersAuftrag- nehmers.
(3) Gerichtsstand ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.
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Samples: Kapitalmarktprospekt, Jahresabschlussprüfung