Arbeiten zu Pauschalpreisen Musterklauseln

Arbeiten zu Pauschalpreisen. Der Pauschalpreis deckt die vereinbarten Leistungen zu den bei Vertragsschluss bekannten Arbeitsbedingungen.
Arbeiten zu Pauschalpreisen. 6.3.1 Der Pauschalpreis deckt die schriftlich vereinbarten, vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen. Er setzt einen ungehinderten Arbeitsablauf und die rechtzeitige Beendigung der vom Besteller auszuführenden Vorbereitungsar- beiten und der zu erbringenden Nebenleistungen voraus.
Arbeiten zu Pauschalpreisen a) Der Pauschalpreis deckt die vereinbarten Leistungen zu den dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss benannten Arbeitsbedingungen und sonstigen Umständen ab. Er beruht auf der für den Auftragnehmer gültigen Wochen-Arbeitszeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Abweichungen von der gültigen Wochenarbeitszeit gelten die Regelungen der Ziffer 1.3.1. b) Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände, wie durch nachträgliche Änderung des Inhalts oder Umfangs der vereinbarten Leistung durch Wartezeiten, Mehrarbeit, Nachtarbeit etc. entstehen, trägt der Auftraggeber. c) Der Auftraggeber wird auf Wunsch des Auftragnehmers die für die Pauschalleistung aufgewendete Arbeitszeit des Personals nach bestem Wissen mindestens halbmonatlich bescheinigen.
Arbeiten zu Pauschalpreisen. 9.3.1 Der Pauschalpreis deckt die schriftlich vereinbarten, vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen. Er setzt einen ungehinderten Arbeitsablauf und die rechtzeitige Beendi- gung der vom Besteller auszuführenden Vorbereitungsar- beiten und der zu erbringenden Nebenleistungen voraus. 9.3.2 Mehraufwendungen, die dem Unternehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände wie nachträgliche Änderun- gen des Inhalts oder Umfanges der vereinbarten Arbeiten, Wartezeiten, Nacharbeiten, zusätzliche Reisen entstehen, trägt der Besteller. Die Berechnung erfolgt gemäß Ziffer 9.2.
Arbeiten zu Pauschalpreisen. Der Pauschalpreis deckt die schriftlich vereinbarten, von Gilgen zu erbrin- genden Leistungen. Er setzt einen ungehinderten Arbeitsablauf und die rechtzeitige Beendigung der vom Besteller auszuführenden Vorbereitungsar- beiten und Nebenleistungen voraus. Mehraufwendungen, die Gilgen durch von ihr nicht zu vertretende Umstände wie nachträgliche Änderungen des Inhalts oder Umfangs der vereinbarten Arbeiten, Wartezeiten, Nacharbeiten, zusätzliche Reisen entstehen, trägt der Besteller. Die Berechnung erfolgt gemäss Ziff. 25 hiervor.

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