Common use of Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen Clause in Contracts

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen. Der Förderungsnehmer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitskräfte zur Einhaltung aller sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Weiters verpflichtet er sich das Gleich- behandlungsgesetz, BGBl. I Nr. 66/2004, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005 sowie das Diskriminierungsverbot gemäß §7b des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche rechtliche Bestimmungen und Auflagen (z.B. laut Gewerberecht, Gewerbeordnung, Arbeitsrecht etc.) sind einzuhalten.

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