Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Doku- mentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
24.2 Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN weder zu vervielfälti- gen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbe- schreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfü- gung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 18.1 Der NU haftet dafür, dass durch seine Leistung keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der NU stellt den HU von sämtlichen etwaigen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Schutzrech- ten ergeben, in voller Höhe frei.
18.2 Die Freistellungsverpflichtung des NU bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem HU aus oder in Zusammenhang mit der Inan- spruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
18.3 Der HU behält sich an sämtlichen dem NU zwecks der Leistungserbringung übergebenen oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gebrach- ten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Rohstoff- und Produktspezifikationen sowie sonstigen Unterlagen das Eigentums- und Ur- heberrecht vor.
18.4 Über alle im Zusammenhang mit Leistungen an den HU in Verbindung stehenden Informationen ist grundsätzlich Stillschweigen gegen- über Dritten zu bewahren; Dritte sind auch verbundene Gesellschaften des NU. Informationen, technischer und nichttechnischer Art, die der NU in Zusammenhang mit der Anfrage bzw. Beauftragung und Leistungserbringung vom HU erhalten hat und die nicht allgemein be- kannt sind, darf er ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen. Für technische Informationen jeder Art, wie z.B. Zeichnungen, Spezifikationen und Beschreibungen, gilt zusätzlich, dass sie nicht ins Ausland verbracht werden dürfen, es sei denn, sie sind veröffentlicht oder allgemein bekannt. Der NU hat dem HU auf Anforderung nach Abwicklung der Bestellung alle Un- terlagen, wie Zeichnungen und Beschreibungen zurückzugeben. Der NU wird dem HU keine Informationen überlassen, die er für vertraulich hält. Demzufolge werden Informationen, die dem HU zugäng- lich gemacht werden, nicht als vertraulich angesehen. Hält der NU eine Ausnahmeregelung für erforderlich, ist diese schriftlich zu verein- baren.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 11.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichtet sich TRIOPTICS, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, wird vereinbart, dass TRIOPTICS nach seiner Xxxx entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages, zu erstatten.
11.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. TRIOPTICS hat keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 3.1. An den Produkten incl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
3.3. Für Xxxxxxx aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie bekannt waren oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist die diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 1. Mit der Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen ist grund- sätzlich keine Übertragung von Nutzungsrechten an uns zustehenden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten verbunden. Eine solche Übertragung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx die erforderlichen Schutzrechte innerhalb angemessener Frist einzuholen oder dem Besteller eine zulässige Alternativlösung zu liefern.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 11.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopie- ren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
11.2 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde ver- pflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er wird GRAVIS jede Vertrags- verletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich melden.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 21.1. Der Auftragnehmer erklärt, dass sein Liefer- und Leistungsumfang sowie die von ihm gelieferten Dokumentationen und Zeichnungen keine Schutzrechte (Patent-, Marken-, Muster-, Urheberrechte, Ausstattung, Produktbezeichnungen, Know-how, Gebietsschutz und Rechte ähnlicher Art und zwar auch dann, wenn deren Erteilung gegebenenfalls erst beantragt ist) verletzen. Der Auftragnehmer hält die TGW gegenüber Ansprüchen Dritter vollständig schad- und klaglos.
21.2. Unbeschadet weitergehender Rechte ist die TGW in einem solchen Fall berechtigt, bis zur Klärung der Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche die Abnahme zu verweigern, bereits angenommene Ware dem Auftragnehmer auf dessen Kosten wieder zur Verfügung zu stellen und die Zahlung des gesamten Kaufpreises zurückzuhalten.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 6.1 Die gewerblichen Schutzrechte, das Urheberrecht und damit verbundene Werknutzungsrechte an Zeichnungen, Spezifikationen, Handbüchern, Dokumenten, Daten und Software, die von ei- nem Partner dem anderen zur Verfügung gestellt werden, stehen allein dem Partner zu, der sie ursprünglich zur Verfügung gestellt hat. Die Partner sind verpflichtet, Dritten gegenüber über den Inhalt dieser Unterlagen Stillschweigen zu bewahren sowie hierzu auch die beauftragten Unter- nehmen zu verpflichten.
6.2 Der Mieter hat ASFINAG schad- und klaglos zu halten, wenn ASFINAG infolge einer dem Mieter zurechenbaren Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten von einem Drit- ten in Anspruch genommen wird. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Mieter dem Verfahren als Nebenintervenient beizutreten, die Führung des Prozesses durch eigene Ver- antwortungsstrategien und -argumentationen zu übernehmen und ASFINAG sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen erwachsen, zu ersetzen. Darin enthalten sind auch Prozesskosten, zu deren Bezahlung ASFINAG im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verpflichtet wird, sowie deren angemessene Kosten für eigene Vertre- tung und Beratung.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 1.37.1 Der Auftragnehmer haftet der KD dafür, dass sämtliche Leistungen frei von gewerblichen Schutzrechten/ Rechten Dritter sind, wie zB.: Muster-; Marken- und Patentrechten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die KD diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
1.37.2 Der Auftragnehmer verschafft der KD Verfügungs- und Nutzungsrechte in vollem vertraglichen Umfang.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Anspüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.