Arbeitsplatz. Für die Arbeitssicherheit und Reinigung der einzelnen Arbeitsplätze und Einbauorte sind die jeweiligen Unternehmen verantwortlich.
Arbeitsplatz. Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt, bei sich zu Hause über einen für die Ausübung der Arbeitstätigkeit geeigneten Arbeitsplatz zu verfügen.
Arbeitsplatz. Dem/der Doktoranden_in steht für die Arbeit an ihrer/seiner Dissertation ein Arbeitsplatz mit folgender Ausstattung zur Verfügung (PC/ Internetzugang/ Telefon/ Laborplatz u. ä.):
Arbeitsplatz. Frau/ Xxxx steht für die Arbeit an ihrer/ seiner Dissertation ein Arbeitsplatz mit folgender Ausstattung zur Verfügung: (PC/ Internetzugang/ Telefon/ Laborplatz/…).
Arbeitsplatz. Der Arbeitstisch des Ocularisten, der Prothesen aus Glas fertigt, besteht aus den Geräten zur Fer- tigung und den Instrumenten zur Behandlung des Patienten. Während der Behandlung des Patienten ist der Arbeitstisch hygienisch und sauber zu halten. Nicht benötigtes Anfertigungsmaterial und Abfälle sind zu entfernen. Auf dem Arbeitsplatz muss Desinfektionsflüssigkeit für die Prothesen, Einmaltupfer und Pfle- gemittel vorhanden sein. Vertrag über die Versorgung mit Kunstaugen mit der DOG, Stand 01.01.2021 Seite 16 von 25 Der Behandlungsraum muss in baulich einwandfreien Zustand sein, natürliche Tageslichtver- hältnisse aufweisen, gut belüftet sein und müssen den gesundheitsamtlichen Richtlinien für die Behandlungsräume für Patienten entsprechen. Er muss neben der Arbeits- und Anpassungseinrichtung über ein Handwaschbecken und ei- ner Händedesinfektionsanlage verfügen. Die Betriebsenergie (Gasanlagen) muss ordnungsgemäß installiert sein und den berufsge- nossenschaftlichen Richtlinien entsprechen. Feuerschutzmaßnahmen müssen beachtet wer- den. Die tägliche Pflege der Räume und die Hygiene der Behandlungs- und Arbeitsplätze müssen durch das Personal gewährleistet sein. Für die ordnungsgemäße Ausstattung und die erforderliche Instandhaltung der Betriebsräume ist der Institutsleiter verantwortlich. Vertrag über die Versorgung mit Kunstaugen mit der DOG, Stand 01.01.2021 Seite 17 von 25 Anlage 2 zum Vertrag über die Versorgung mit Kunstaugen mit der DOG Preisvereinbarung
Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz muss sich (bestenfalls abschließbar) im häuslichen Bereich der oder des Beschäftigten befinden und für die Aufgabenerledigung unter Beachtung der Arbeitsschutzgesetze, des Datenschutzes und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien geeignet sein. Nicht unbedingt notwendig ist ein eigenes Arbeitszimmer, wenn dienstliche, vertrauliche oder datenschutzrechtlich relevante Angelegenheiten trotzdem ohne Kenntnisnahme-Möglichkeit Dritter (schriftlich, telefonisch, informationstechnisch) bearbeitet werden können. Mit Unterschreiben des Antrags (Anlage 4) inkl. Checkliste (Anlage 2) bestätigt der oder die Beschäftigte, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Arbeitssicherheit stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Arbeitsplatz. Das Institut/Museum stellt dem*der Promovierenden die nötigen Arbeitsmittel sowie den nötigen Arbeitsplatz zur Verfügung. Dies beinhaltet einen Schreibarbeits- und/oder Laborplatz sowie eine Computer- und Softwareausstattung, der/die den arbeitstechnischen Anforderungen und wissenschaftlichen Zielsetzungen angemessen ist. Für längere Schreibphasen wird dem*der Promovierenden ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der konzentriertes Arbeiten in ruhiger Umgebung zulässt. Individuelle Vereinbarung: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Das Betreuungskomitee und der*die Promovierende legen gemeinsam fest, wie hoch der Anteil an der Arbeitszeit sein soll, der für das Promotionsprojekt verwendet werden kann. Darüber hinaus ist von allen Beteiligten darauf zu achten, dass die gesetzlich festgelegten Urlaubs- und Erholungszeiten eingehalten werden. Individuelle Vereinbarung: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Dem*der Promovierenden wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit als Repräsentant*in aller Promovierenden des Leibniz-Instituts/Museums _________________________, als Mitglied im Steering Commitee des Leibniz PhD Networks oder als Mitglied in Gremien (Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte etc.) wahrzunehmen, vorausgesetzt, dass er*sie sich hierfür zur Verfügung stellt und offiziell gewählt wird. Das Betreuungskomitee und der*die Promovierende verpflichten sich, die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Leibniz-Gemeinschaft14 zu respektieren und einzuhalten. Dazu gehört für den*die Promovierende*n, sich in Zweifelsfällen mit den Betreuenden oder anderen Vertrauenspersonen zu beraten. Für die Betreuenden bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmungen für Texte oder Erkenntnisse von Promovierenden zu achten und entsprechend zu kennzeichnen.
Arbeitsplatz. Beschreibung der Aufgaben, die am stationären Arbeitsplatz wahrgenommen werden (ggf. Arbeitsplatzbeschreibung beifügen): Beschreibung der Aufgaben, die während der Telearbeit wahrgenommen werden sollen: Beschreibung der Orte, an denen Telearbeit wahrgenommen werden soll: □ städtische Gebäude □ häusliche Umgebung □ nicht-städtische Gebäude (bitte aufzählen): □ sonstige Orte (bitte aufzählen, z. B. im Zug oder im Park): Beschreibung der Daten, die am stationären Arbeitsplatz und während der Telearbeit verarbeitet werden: • Aufzählung aller Fachverfahren, Datenbanken (auch Access) und Dateien (Word-, Excel-Dateien etc.) mit personenbezogenen Daten, auf die Zugriff1 besteht. (Bitte die Tabelle im Anhang verwenden.) • Aufzählung aller Fachverfahren, Datenbanken (auch Access) und Dateien (Word-, Excel-Dateien etc.) mit nicht-öffentlichen Daten (u. a. Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse), auf die Zugriff1 besteht. (Bitte die Tabelle im Anhang verwenden.)
1 Mit Zugriff sind die Zugriffsmöglichkeiten auf Dateien/Fileserver/Verfahren mit personenbezogenen Daten gemeint. Diese richten sind nach den Zugriffsberechtigungen.
Arbeitsplatz. Workplace Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Bau- und Montagestellen, Lager und Büros in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten, wozu einmal wöchentlich eine gründliche Reinigungsaktion durchzuführen ist. Montagematerial ist ordnungsgemäß und unfallsicher abzulegen. Werden Arbeitsplätze des Auftragnehmers entgegen den Richtlinien dieser Baustellenordnung in verschmutztem Zustand angetroffen, wird die HATCH KÜTTNER BL diese Plätze auf Kosten des Auftragneh- mers reinigen lassen. The contractor must keep his construction and instal- lation areas, storage areas and offices in proper and clean condition. A thorough cleaning operation must be conducted once every week to ensure this. Instal- lation materials must be stored properly and with an eye on accident prevention. If the workplaces of the contractor are found to be dirty in violation of this di- rective of the construction site regulation, the HATCH KÜTTNER SM will have these workplaces cleaned at the cost of the contractor. Während der Aufräumarbeiten der Reinigungsfirma hat ein zuständiger Beauftragter des Auftragnehmers die nötigen Instruktionen zu geben. Eine Abnahme der Gesamt- bzw. Teilanlage erfolgt erst nach vollzogener gründlicher Reinigung. A responsible commissioned person of the contractor must give the necessary instructions when the clean- ing work is performed by the cleaning company. An acceptance test of the overall or partial system will be undertaken only after the basic cleaning is completed.
Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz ist den Anforderungen entsprechend so auszustatten, dass behinderte und andere leistungseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit erfüllen können. Fort- und Weiterbildung Bei innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen entsprechend § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX bevorzugt zu berücksichtigen. Bei außerbetriebli- chen Maßnahmen sind Erleichterungen zur Teilnahme entsprechend § 81 Abs.4 Nr. 3 SGB IX zu ge- währen.