Archivierung Musterklauseln

Archivierung. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Archivierung. 14.1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.
Archivierung. Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archi- ven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auf- traggeber.
Archivierung. Nexgen archiviert die sich bei Kunden im Einsatz befindlichen Programmversionen während der gesamten Einsatzdauer der Software sowohl im Source- wie auch im Objektcode. Dadurch stellt Nexgen sicher, dass die Software im Falle einer Zerstörung neu installiert werden kann. Der Aufwand von Nexgen für die Neuinstallation von Software wird jedoch als Dienstleistung in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht auf einen Softwarefehler zurückzuführen war.
Archivierung. (1) Dem Besteller zustehende Produkte, insbesondere Daten, Datenträger, Druckvorlagen und Filme, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Besteller oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.
Archivierung. Für die Speicherdauer Ihrer Daten gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das Präsidium der Medizinischen Hochschule Hannover. Kontakt über: Medizinische Hochschule Hannover, Geschäftsstelle des Präsidiums - OE 0001, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx, Tel.: +00 (0) 000 000-0 Namentlich stehen Ihnen hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu: • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Die Löschung bzw. Sperrung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie haben zudem nach Art. 13 das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die MHH zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen; Prinzenstraße 5; 00000 Xxxxxxxx. Der Kontakt zum MHH - Datenschutzbeauftragten lautet wie folgt: Medizinische Hochschule Hannover; Der Datenschutzbeauftragte - OE 0007; Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0; 00000 Xxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx; Tel. +49 (0)
Archivierung. 1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrück- licher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine mögliche Archivierung von Zwischen- und/oder Endprodukten erfolgt längstens für 3 Monate. Der Kunde erklärt bereits bei Auftragserteilung sein Einverständnis zur Vernichtung aller Zwischen- und Endprodukte nach Ablauf von 3 Monaten. Xxxxxx die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender anders lautender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
Archivierung. Das BAR verpflichtet sich, die Unterlagen im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher und ge- mäss anerkannten Standards der Bestandserhaltung zu archivieren.
Archivierung. 14.1. Daten und Datenträger sowie Werkzeuge werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet hierbei nur nach Maßgabe von Punkt 9.
Archivierung. Für SISA Produkte und Leistungen, welche die rechtskon- forme Archivierung beinhalten, sichert SISA die rechtskon- forme Speicherung der archivierten Daten sowie deren Un- veränderbarkeit über eine Laufzeit von 10 Jahren, bzw. der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer zu.