Domains Musterklauseln

Domains. Nutzung eines Domainverwaltungssystems auf einem Internetserver durch den Auftraggeber. Anwendungs- betreuung des Domainverwaltungssystems durch den Auftragnehmer. Beauftragung der Registrierung von SSL-Zertifikaten durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Registrierung von Domain-Namen oder der Be- antragung von SSL-Zertifikaten ist es für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich, u.a. personenbezogene Daten an die jeweilige Registrierungsstelle (im Folgenden: „Registry“) bzw. Zertifizierungsstelle (sog. Certif- cate Authority, im Folgenden: „CA“) zu übermitteln, um den jeweiligen Auftrag auszuführen. So kommen bei Domainregistrierungen teilweise (z.B. bei der Registrierung von .de-Domains mit der Denic eG), bei Zerti- fikatsbestellungen stets direkte Verträge zwischen dem Lieferanten (Registry bzw. CA) und dem jeweiligen Inhaber zustande. In diesem Zusammenhang kann es (in Abhängigkeit von der jeweils zuständigen Registry bzw. CA) vorkommen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten, auch wenn bei ih- nen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, stattfndet (z.B. bei der Beauftragung zur Registrierung einer .com-Domain). Teilweise sind die übermittelten Daten über Datenbanken (sog. WHOIS- Datenbanken), bzw. bei SSL-Zertifikaten über bestimmte Browserfunktionen, öffentlich einsehbar teilweise werden Daten auch an das RIPE NCC in den Niederlanden weitergeleitet, das ebenfalls eine öffentliche Da- tenbank im Internet unterhält. Schließlich werden bei einer Registrierung von Domains unterhalb einer gene- rischen Top Level Domain (sog. gTLDs, wie z.B. .com, .net, .org, .biz etc.) u.a. die Inhaberdaten an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Los Angeles, USA, weitergeleitet. Bei Registrierung von SSL-Zertifikaten werden Daten an die Sectigo Limited Headquarters, 0 Xxxxxx Xxxx Xxxx, Xxxxxxxx, XX 00000, Xxxxxx Xxxxxx weitergeleitet. Die genannten Datenübermittlungen sind für Domainregistrierun- gen bzw. Bestellungen von SSL-Zertifikaten, mithin für die Vertragserfüllung, zwingend erforderlich. Soweit er für Dritte Domains registriert oder SSL-Zertifikate bestellt, garantiert der Auftraggeber ausdrücklich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung i.S.d. Art. 6 DSGVO. Gleiches gilt, sofern er bei den Domainkontakten per- sonenbezogene Daten von Mitarbeitern einträgt.
Domains. Bei der Registrierung von Domain-Namen wird e.discom im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe (Vergabestelle) lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen, die für mindestens ein Jahr verpflichtend sind, liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit e.discom lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Vergabestelle unberührt. Kündigt ein Vertragspartner vorzeitig den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung der verbleibenden Entgelte für die Domain-Registrierung verpflichtet. e.discom kann für diesen Fall eine Vorauszahlung der noch anfallenden Entgelte verlangen. Auf die Vergabe der Domain hat e.discom keinen Einfluss. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. e.discom behält sich vor, offensichtlich rechtsverletzende Domain-Namen gar nicht zu vermitteln. Die Entgelte für die Registrierungsleistung der Vergabestelle sind in den von e.discom in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von e.discom an die Verwaltungsstelle entrichtet. e.discom übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit und die Zuteilung der vom Vertragspartner beantragten Domain. e.discom gewährleistet nicht, dass die durch ihre Vermittlung vergebene Domain frei von Rechten Dritter ist. Der Vertragspartner hat e.discom auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der vergebenen Domain gegen e.discom erhoben werden.
Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von ecotel die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird ecotel oder ein von ecotel beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain-Registries (Verwaltungsstellen), z.B. DENIC eG, EURid, lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Registries wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, die auf den Websites der jeweiligen Verwaltungsstelle einzusehen sind. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit ecotel lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. Während der Laufzeit des zwischen ecotel und dem Auftraggeber bezüglich der Domain-Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen über ecotel zu begleichen. 24.5.2 ecotel hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. ecotel übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber beauftragte Domain registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte der ecotel über die Registrierungsmöglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Ist die gewünschte Domain von der Verwaltungsstelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch ecotel oder sonstige Ansprüche gegen ecotel. 24.5.3 Der Auftraggeber schafft in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. ecotel wird dem Auftraggeber hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben. b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung ecotel vorzulegen, c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, ecotel unverzüglich schriftlich zu informieren. 24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit ecotel an einer weiteren Nutzung seines Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain-Namens ...
Domains. Vom Kunden gewünschte Domains wird ID.KOM bei der Domainverwaltungsstelle DENIC e.G. nur als bevollmächtigter Vertreter für den Kunden oder, soweit dieser Subprovider sein sollte, für dessen Endkunden registrieren. Mit dieser Registrierung kommt unmittelbar zwischen dem (End-)Kunden einerseits und DENIC andererseits ein Domain-Vertrag zustande, für den die DENIC- Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien gelten (xxxx://xxx.xxxxx.xx). Fällt ID.KOM als Provider weg, gilt für den Kunden die DENIC-"Direct"-Preisliste. Ist der Kunde Subprovider, hat er rechtzeitig auch seinen Kunden die ihm gegenüber ID.KOM und anderen Leistungserbringern (z.B. DENIC) obliegenden Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen, erforderliche Vollmachten und sonstige Willenserklärungen der Endkunden (z.B. Wünsche i.S. § 8 DENIC-Registrierungsbedingungen) beizubringen und seine Endkunden über deren Rechte aus dem direkten Vertragsverhältnis mit DENIC stets unterrichtet zu halten.
Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von operator die Registrierung von Domain- Namen enthalten ist, wird operator oder ein von operator beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain- Registries ( Verwaltungsstellen), 24.5.2 operator hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. operator übernimmt 24.5.3 Der Auftraggeber schafft a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben. b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung operator vorzulegen, c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, operator unverzüglich schriftlich zu informieren. 24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit operator an einer weiteren Nutzung seines Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain- Namens mit einem dritten Provider abzuschließen und diesen zu beauftragen, die Nutzung des Domain-Namens durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber hat operator die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages in Textform 24.5.5 Sofern der Auftraggeber weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird operator den Domain-Namen nicht weiter verlängern oder an die zuständige Domain-Registry zurückgeben, was die Löschung des betreffenden Domain- Namens zur Folge hat. Die Löschung des Domain-Namens bedeutet, dass dieser wieder frei verfügbar ist und von jedermann registriert werden kann. Sollte die zuständige Registry dies ermöglichen, wird operator den Domain-Namen an die Registry zurückgeben, ohne eine Löschung zu veranlassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit operator verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain- Namens mit der zuständigen Registry vereinbarte Entgelt zu zahlen. 24.5.6 Der Auftraggeber ist allein § 25 Besondere Informationen nach der Transparenz-VO und§ 43 TKG 25.1. operator stellt ab dem 01.07.2017 für 25.2. operator gibt in jeder Rechnung ab dem 01.07.2017 die in § 5 Transparenz-VO genannten Angaben zur Vertragslaufzeit an. 25.3. operator weist für die angebotenen Internetzugangsdienste auf die Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate nach § 7 Abs. 1 Transparenz-VO hin (gültig ab 01.07.2017). Der Kunde kann n...
Domains. Im Rahmen des „Website-Service“-Vertrages erhält der Kunde eine Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden kann. Der Kunde hat des Weiteren die Möglichkeit, für den „Website-Service“-Vertrag jede andere beliebige Domain über den Anbieter zu bestellen bzw. den Transfer einer vorhandenen Domain zum Anbieter zu veranlassen. Sofern sich die Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden soll, nicht in Verwaltung des Anbieters befindet, wird keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Domain übernommen.
Domains. Nennen Sie uns hier unter Punkt a) die Domain (z.B. xxx.xxxxxxxxxx.xx), die als Inklusivleistung des Hostings registriert werden soll. Unter Punkt b) können Sie weitere Domains angeben, welche registriert werden sollen 1 2 a) b)
Domains. Die Domainreservierung wird jeweils für ein Jahr im voraus bestellten Zeitraum abgerechnet und verlängert sich jeweils nach Ablauf dieser Zeit um ein weiteres Jahr wenn nicht 30 Tage vor Ablauf des laufenden Jahres für das die Gebühr entrichtet wurde schriftlich gekündigt wird. Der Domaininhaber kann nur dann über die Domain frei verfügen wenn alle Kosten getilgt sind.
Domains. (1) Der Provider wird nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC tätig. Alle Domains des Kunden werden ausschließlich auf dessen Namen registriert, nicht auf den Provider. Die Domainent- gelte sind im Voraus für die Mindestlaufzeit lt. Preisliste zu entrichten und können bei einer Kündigung nicht zurückerstattet werden, auch nicht zeitanteilig. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Kunde versichert, dass er dieser Ver- pflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. (3) Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich der Provider vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren, was den Kunden jedoch gegenüber dem Provider nicht von seiner Leistungspflicht entbindet Der Kunde hält bei Domainstreitigkeiten den Provider von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachtei- ligen Folgen frei.
Domains. 4.1.1. Registrierung von DOMAINs 4.1.2. International Corporation of Assigned Names and Numbers (“ICANN”) 1. Die ICANN Anforderungen, Normen, Richtlinien, Verfahren und Praktiken für jede anwendbare Registerbetreiberin jederzeit zu erfüllen und auch den künftigen vom ICANN erlassenen Änderungen oder Aktualisierungen zu entsprechen. 2. Den Betriebsstandards, Richtlinien, Verfahren und Praktiken der einzelnen Registerbetreiberin, die von Zeit zu Zeit durch die Registerbetreiberin nicht willkürlich geändert werden können, zu entsprechen. 3. Die „Registrants' Benefits and Responsibilities“ (auf Englisch) unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxx zu lesen. 4. Die „Registrant Educational Information“ (auf Englisch) unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxx zu lesen. 4.1.3. Registrare, Intermediäre, Registerbetreiberin und ICANN Geschäftsbedingungen