Domains Musterklauseln

Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von ecotel die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird ecotel oder ein von ecotel beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain-Registries (Verwaltungsstellen), z.B. DENIC eG, EURid, lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Registries wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, die auf den Websites der jeweiligen Verwaltungsstelle einzusehen sind. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit ecotel lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. Während der Laufzeit des zwischen ecotel und dem Auftraggeber bezüglich der Domain-Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen über ecotel zu begleichen.
Domains. Vom Kunden gewünschte Domains wird ID.KOM bei der Domainverwaltungsstelle DENIC e.G. nur als bevollmächtigter Vertreter für den Kunden oder, soweit dieser Subprovider sein sollte, für dessen Endkunden registrieren. Mit dieser Registrierung kommt unmittelbar zwischen dem (End-)Kunden einerseits und DENIC andererseits ein Domain-Vertrag zustande, für den die DENIC- Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien gelten (xxxx://xxx.xxxxx.xx). Fällt ID.KOM als Provider weg, gilt für den Kunden die DENIC-"Direct"-Preisliste. Ist der Kunde Subprovider, hat er rechtzeitig auch seinen Kunden die ihm gegenüber ID.KOM und anderen Leistungserbringern (z.B. DENIC) obliegenden Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen, erforderliche Vollmachten und sonstige Willenserklärungen der Endkunden (z.B. Wünsche i.S. § 8 DENIC-Registrierungsbedingungen) beizubringen und seine Endkunden über deren Rechte aus dem direkten Vertragsverhältnis mit DENIC stets unterrichtet zu halten.
Domains. Bei der Registrierung von Domain-Namen wird e.discom im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe (Vergabestelle) lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen, die für mindestens ein Jahr verpflichtend sind, liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit e.discom lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Vergabestelle unberührt. Kündigt ein Vertragspartner vorzeitig den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung der verbleibenden Entgelte für die Domain-Registrierung verpflichtet. e.discom kann für diesen Fall eine Vorauszahlung der noch anfallenden Entgelte verlangen. Auf die Vergabe der Domain hat e.discom keinen Einfluss. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. e.discom behält sich vor, offensichtlich rechtsverletzende Domain-Namen gar nicht zu vermitteln. Die Entgelte für die Registrierungsleistung der Vergabestelle sind in den von e.discom in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von e.discom an die Verwaltungsstelle entrichtet. e.discom übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit und die Zuteilung der vom Vertragspartner beantragten Domain. e.discom gewährleistet nicht, dass die durch ihre Vermittlung vergebene Domain frei von Rechten Dritter ist. Der Vertragspartner hat e.discom auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der vergebenen Domain gegen e.discom erhoben werden. Internetprotokoll-Adresse („IP-Adresse“) mit den adressierten Domain-Namen zu verknüpfen. Das Internet- Routing der Datenpakete erfolgt im alleinigen Ermessen von e.discom. Um das Netzwerk des Vertragspartners adressieren zu können, ist die Zuweisung einer durch eine zuständige und anerkannte Vergabestelle registrierten IP-Adresse erforderlich. Der Vertragspartner kann gegen zusätzliche Vergütung weitere IP-Adressen beauftragen. Sofern der Vertragspartner nicht bereits über entsprechende eigene (numerische) IP-Adressen verfügt, können ihm diese nach Anforderung im Auftragsformular durch e.discom zugewiesen werden. Bei einer Zuweisung der IP-Adressen durch e.discom erhält der Vertragspartner lediglich ein nicht übertragbares Recht, diese IP-Adresse für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Sollte der Vertrag mit e.discom, gleich aus welchen Gründen...
Domains. Nutzung eines Domainverwaltungssystems auf einem Internetserver durch den Auftraggeber. Anwendungs- betreuung des Domainverwaltungssystems durch den Auftragnehmer. Beauftragung der Registrierung von SSL-Zertifikaten durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Registrierung von Domain-Namen oder der Be- antragung von SSL-Zertifikaten ist es für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich, u.a. personenbezogene Daten an die jeweilige Registrierungsstelle (im Folgenden: „Registry“) bzw. Zertifizierungsstelle (sog. Certif- cate Authority, im Folgenden: „CA“) zu übermitteln, um den jeweiligen Auftrag auszuführen. So kommen bei Domainregistrierungen teilweise (z.B. bei der Registrierung von .de-Domains mit der Denic eG), bei Zerti- fikatsbestellungen stets direkte Verträge zwischen dem Lieferanten (Registry bzw. CA) und dem jeweiligen Inhaber zustande. In diesem Zusammenhang kann es (in Abhängigkeit von der jeweils zuständigen Registry bzw. CA) vorkommen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten, auch wenn bei ih- nen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, stattfndet (z.B. bei der Beauftragung zur Registrierung einer .com-Domain). Teilweise sind die übermittelten Daten über Datenbanken (sog. WHOIS- Datenbanken), bzw. bei SSL-Zertifikaten über bestimmte Browserfunktionen, öffentlich einsehbar teilweise werden Daten auch an das RIPE NCC in den Niederlanden weitergeleitet, das ebenfalls eine öffentliche Da- tenbank im Internet unterhält. Schließlich werden bei einer Registrierung von Domains unterhalb einer gene- rischen Top Level Domain (sog. gTLDs, wie z.B. .com, .net, .org, .biz etc.) u.a. die Inhaberdaten an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Los Angeles, USA, weitergeleitet. Bei Registrierung von SSL-Zertifikaten werden Daten an die Sectigo Limited Headquarters, 0 Xxxxxx Xxxx Xxxx, Xxxxxxxx, XX 00000, Xxxxxx Xxxxxx weitergeleitet. Die genannten Datenübermittlungen sind für Domainregistrierun- gen bzw. Bestellungen von SSL-Zertifikaten, mithin für die Vertragserfüllung, zwingend erforderlich. Soweit er für Dritte Domains registriert oder SSL-Zertifikate bestellt, garantiert der Auftraggeber ausdrücklich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung i.S.d. Art. 6 DSGVO. Gleiches gilt, sofern er bei den Domainkontakten per- sonenbezogene Daten von Mitarbeitern einträgt.
Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von operator die Registrierung von Domain- Namen enthalten ist, wird operator oder ein von operator beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain- Registries ( Verwaltungsstellen),
Domains. 4.1.1. Registrierung von DOMAINs
Domains. 5.1.1. Registrierung und Verwaltung von DOMAINs und Bezug weiterer Dienstleistungen
Domains. 19.1. Der Provider ist derzeit nicht Inhaber der zu reservierenden Domains. Er verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls der Provider nicht Inhaber der gewünschten Domains ist und die Prüfung gemäß AGB Punkt B3 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Falls die Prüfung gemäß AGB Punkt B3 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Provider den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat der Provider nicht. Sofern der Provider Inhaber der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Domains ist bzw. wird, verpflichtet sich der Provider, dem Kunden die Domains für die Dauer dieses Vertrages zur alleinigen Nutzung zu überlassen.
Domains. Die Domainreservierung wird jeweils für ein Jahr im voraus bestellten Zeitraum abgerechnet und verlängert sich jeweils nach Ablauf dieser Zeit um ein weiteres Jahr wenn nicht 30 Tage vor Ablauf des laufenden Jahres für das die Gebühr entrichtet wurde schriftlich gekündigt wird. Der Domaininhaber kann nur dann über die Domain frei verfügen wenn alle Kosten getilgt sind.
Domains. 42. SCHUBEC vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für Domain-Adressen (wie z.B. com, net) von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle eingerichtet. SCHUBEC fungiert hinsichtlich der von der Registrierungsstelle verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart)