Archivierung. Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archi- ven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auf- traggeber.
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Archivierung. Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archi- ven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auf- traggeberAuftraggeber.
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Archivierung. Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts Nut- zungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archi- venArchiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen zwi- schen dem Fotografen und dem Auf- traggeberAuftraggeber.
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Archivierung. Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Online- Datenbanken oder sonstigen digitalen Archi- venArchiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung Vereinba- rung zwischen dem Fotografen und dem Auf- traggeberAuftraggeber.
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