Common use of Art der Durchführung Clause in Contracts

Art der Durchführung. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) des Kreditinstitutes, auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Grundsätze der Auftragsausführung wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

Appears in 9 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Art der Durchführung. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) zur Durchführungspolitik des Kreditinstitutes, Kreditinstitutes auf deren Grundlage das Kreditinstitut - Kreditinsti- tut – mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Grundsätze der Auftragsausführung Durchführungs- politik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art der Durchführung. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär Kommissi- onär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen ei- nen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) zur Durchfüh- rungspolitik des Kreditinstitutes, auf deren Grundlage das Kreditinstitut - Kre- ditinstitut – mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden Kun- den durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Grundsätze der Auftragsausführung Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informiereninfor- mieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässtzu- lässt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art der Durchführung. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) zur Durch- führungspolitik des Kreditinstitutes, auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge Auf- träge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Grundsätze der Auftragsausführung Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut Kredit- institut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführenaus- führen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art der Durchführung. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) zur Durchführungspolitik des KreditinstitutesKreditinstitu­ tes, auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Grundsätze der Auftragsausführung Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren Wert­ papieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen