Handel in Devisen Und Valuten Musterklauseln

Handel in Devisen Und Valuten. A. Art der Durchführung Z 73. Über Devisen und Valuten schließt das Kreditinstitut mit dem Kunden einen Kaufvertrag ab. Wird vereinbart, dass das Kreditinstitut als Kommissionär für den Kunden tätig wird, gel- ten die für das Kommissionsgeschäft im Abschnitt über den Handel in Wertpapieren getroffenen Regelungen sinngemäß. Ein allfälliger Selbsteintritt bedarf keiner ausdrücklichen An- zeige gemäß § 405 UGB.
Handel in Devisen Und Valuten. III. Handel in Devisen und Valuten
Handel in Devisen Und Valuten. Mahnung nicht zurückgeführt wird.
Handel in Devisen Und Valuten. A. Art der Durchführung Z 73. […] B. Termingeschäfte Z 74. (1) Bei Termingeschäften kann das Kreditinstitut vom Kunden angemes- sene Zeit vor der Fälligkeit den Nachweis dafür verlangen, dass die vom Kunden geschuldete Leistung fristgerecht auf dem vereinbarten Konto einlangen wird. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, oder steht aufgrund anderer Umstände fest, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist das Kreditin- stitut berechtigt, auch schon vor der vereinbarten Fälligkeit zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen. (2) Das Kreditinstitut ist – auch ohne vorherige Vereinbarung – berechtigt, eine Deckung für das Verlustrisiko zu verlangen, wenn sich dieses Risiko nach fach- kundiger Beurteilung erhöht oder die Vermögenslage des Kunden verschlech- tert hat. Die Deckung ist mangels anderer Vereinbarung in Geld zu erlegen. An den zur Deckung erlegten Werten besteht ein Pfandrecht zu Gunsten des Kre- ditinstituts. Wird die Deckung nicht erlegt, ist das Kreditinstitut berechtigt, zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen.
Handel in Devisen Und Valuten. A. Art der Durchführung Z 73. Z 67. […] B. Termingeschäfte Z 74.
Handel in Devisen Und Valuten. III. Handel in Devisen und Valuten A. Art der Durchführung Z 73. Über Devisen und Valuten schließt das Kreditinstitut mit dem Kunden einen Kaufvertrag ab. Wird vereinbart, dass das Kreditinstitut als Kommissionär für den Kunden tätig wird, gelten die für das Kommissionsgeschäft im Abschnitt über den Handel in Wertpapieren getroffenen Regelungen sinngemäß. Ein allfälliger Selbsteintritt bedarf keiner ausdrücklichen Anzeige gemäß § 405 UGB. A. Art der Durchführung Z 73. Über Devisen und Valuten schließt das Kreditinstitut mit dem Kunden einen Kaufvertrag ab. Wird vereinbart, dass das Kreditinstitut als Kommissionär für den Kunden tätig wird, gelten die für das Kommissionsgeschäft im Abschnitt über den Handel in Wertpapieren getroffenen Regelungen sinngemäß. Ein allfälliger Selbsteintritt bedarf keiner ausdrücklichen Anzeige gemäß § 405 UGB.
Handel in Devisen Und Valuten. A. Art der Durchführung Z 73.
Handel in Devisen Und Valuten. Über Devisen und Valuten schließt das Kreditinstitut mit dem Kunden einen Kaufvertrag ab. Wirdvereinbart, dassdas Kreditinstitut als Kommissionär für den Kunden tätig wird, gelten die für das Kommissionsgeschäft im Abschnitt über den Handel in Wertpapieren getroffenen Regelungen sinngemäß. Ein allfälliger Selbsteintritt bedarf keiner ausdrücklichen Anzeige gemäß § 405 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Z 74 entfällt
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