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Common use of Art Clause in Contracts

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische Kontext, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen Übergriff ausgenutzt oder missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis).

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Samples: Vereinbarung Gemäß § 72a SGB Viii, Vereinbarung Gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB Viii, Vereinbarung Gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB Viii

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische pädagogische Kontext, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen Übergriff ausgenutzt oder missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Einzelnen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis).

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Samples: Vereinbarung Gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB Viii, Vereinbarung Gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB Viii

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische Kontextpädagogische Kon- text, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise bei- spielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende pfle- gende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen Übergriff ausgenutzt oder o- der missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigenberück- sichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Einzelnen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung oder ein besonderes be- sonderes Abhängigkeitsverhältnis).

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Samples: Vereinbarung Zum Tätigkeitsausschluss Einschlägig Vorbestrafter Personen

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische Kontext, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis Macht- verhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen sexuel- len Übergriff ausgenutzt oder missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz Al- tersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigenbe- rücksichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Einzel- nen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung Behin- derung oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis).

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Samples: Vereinbarung Gemäß § 72a SGB Viii