Common use of Arten der zulässigen Sicherheiten Clause in Contracts

Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- stände, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.

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Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat Ver- tragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen Aufsichtsbe- stimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- stände, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.

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Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitetüberschrei- tet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen Auf- sichtsbestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- ständeVermögensgegenstän- de, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.

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Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag Anrech- nungsbetrag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen Aufsichtsbestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag Anrechnungsbe- trag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Haircut- Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- ständeVermögensgegenstände, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage Wie- deranlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.

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Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als Sicherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitetüberschrei- tet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen an- deren Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen Aufsichtsbestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- ständeVermögensgegenstän- de, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.

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Arten der zulässigen Sicherheiten. Die Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften folgende Vermögensgegenstände als SicherheitenSi- cherheiten: • Bankguthaben • Wertpapiere • Geldmarktinstrumente Derivategeschäfte müssen in einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbe- trag Anrech- nungsbetrag für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichts- bestimmungen Aufsichtsbestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des Fonds betragen. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut-Strategie Stra- tegie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegen- ständeVer- mögensgegenstände, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wiederanlage Wie- deranlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur Lauf- zeitstruktur erfolgen.

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