Common use of Aufbau und Gestaltung der Stände Clause in Contracts

Aufbau und Gestaltung der Stände. Um bei hybriden Messen einen guten Gesamteindruck sicherzustellen, werden von der Messegesellschaft Richtlinien für Aufbau und Stand- gestaltung festgelegt, die verbindliche Auflagen enthalten. Sie werden den Ausstellern in den Technischen Richtlinien mitgeteilt. Die Messe Düsseldorf behält sich vor, notwendige Weisungen zu erteilen (z.B. Verlegung von Bodenbelägen; Aufstellung von Standbegrenzungs- wänden). Dem jeweiligen Standbau entsprechend können Mehrbeträge (siehe Beteiligungsentgelte) entstehen. Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage zur Verfügung und gelten insbesondere für hybride Messen. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend. Um den Besuchern einen guten optischen Gesamteindruck bieten zu können, ist jeder Aussteller dazu verpflichtet, auf seiner gesamten Standfläche einen Bodenbelag auszulegen. Ferner sind Standbegrenzungswände zu tapezieren. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvor- schriften sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes, d. h. Auf- und Abladen inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte und Verbringen zum Stand sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertragsspediteure der Messe- gesellschaft zuständig.

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Samples: www.packaging-components.de, www.interpack.de, www.caravan-salon.de