Aufbau und Gestaltung der Stände. Um bei hybriden Messen einen guten Gesamteindruck sicherzustellen, werden von der Messegesellschaft Richtlinien für Aufbau und Stand- gestaltung festgelegt, die verbindliche Auflagen enthalten. Sie werden den Ausstellern in den Technischen Richtlinien mitgeteilt. Die Messe Düsseldorf behält sich vor, notwendige Weisungen zu erteilen (z.B. Verlegung von Bodenbelägen; Aufstellung von Standbegrenzungs- wänden). Dem jeweiligen Standbau entsprechend können Mehrbeträge (siehe Beteiligungsentgelte) entstehen. Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage zur Verfügung und gelten insbesondere für hybride Messen. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend. Um den Besuchern einen guten optischen Gesamteindruck bieten zu können, ist jeder Aussteller dazu verpflichtet, auf seiner gesamten Standfläche einen Bodenbelag auszulegen. Ferner sind Standbegrenzungswände zu tapezieren. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvor- schriften sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes, d. h. Auf- und Abladen inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte und Verbringen zum Stand sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertragsspediteure der Messe- gesellschaft zuständig.
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Samples: Participation Conditions, Teilnahmebedingungen, Teilnahmebedingungen
Aufbau und Gestaltung der Stände. Um bei hybriden Messen einen guten Gesamteindruck sicherzustellen(1) Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, werden von der Messegesellschaft Richtlinien für Aufbau insbesonde- re den allgemeinen und Stand- gestaltung festgelegtbesonderen baurechtlichen Bestimmungen einschließlich etwai- ger lokaler Vorschriften sowie den veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen. Das Standaufbaumaterial muss ebenfalls sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, die verbindliche Auflagen enthalten. Sie werden insbesondere den Ausstellern in den Technischen Richtlinien mitgeteiltbauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die Messe Düsseldorf behält sich vorStände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, notwendige Weisungen zu erteilen (z.B. Verlegung dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden kann. Der Veranstalter kann eine optische Darstellung des Standkonzeptes ohne vorbringen von Bodenbelägen; Aufstellung von Standbegrenzungs- wänden)Gründen beim Standplatzbetreiber anfordern. Dem jeweiligen Standbau entsprechend können Mehrbeträge (siehe Beteiligungsentgelte) entstehenDas Standplatzkonzept muss in diesem Fall auf www. Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx im eigenen Kundenprofil per Upload im PDF Format dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
(2) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche hat - soweit eine solche überhaupt möglich ist – eine Nach- berechnung zur Folge. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd auf die Standmiete aus.
(3) Falls ein Standbetreiber kurzfristig von einer Nutzung zurücktritt, gelten insbesondere für hybride Messendie Regelun- gen zur Stornierung und der Stand kann weiter vergeben werden. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten Bei genehmigungs- pflichtigen Aufbauten, Eventmodulen, etc. sind alle Genehmigungen mitzuführen und werden dann für die Veranstaltung bindend. Um den Besuchern einen guten optischen Gesamteindruck bieten zu können, dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Die Verteilung von Werbematerial oder Proben außerhalb des Messestandes ist jeder Aussteller dazu verpflichtet, auf seiner gesamten Standfläche einen Bodenbelag auszulegen. Ferner sind Standbegrenzungswände zu tapezieren. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvor- schriften sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb nur mit Zustimmung des Geländes, d. h. Auf- und Abladen inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte und Verbringen zum Stand sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertragsspediteure der Messe- gesellschaft zuständigVeranstalters möglich.
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Samples: Veranstaltungsbedingungen