Ausstellerausweise Musterklauseln

Ausstellerausweise. Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen.
Ausstellerausweise. Bei einer gemieteten Ausstellungsflä- che von bis 20 m² werden drei Ausstel- lerausweise kostenlos ausgegeben. Pro zusätzliche 10 m² Ausstellungsfläche erhalten die Aussteller einen zusätz- lichen Ausweis. Weitere Ausweise sind gegen Kartenzahlung im Aussteller- Service-Center erhältlich. Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Aussteller per E-Mail in Form eines Codes zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise müssen kostenpflichtig bestellt wer- den. Die Aussteller müssen sich mit dem Code online im Ticket-Shop auf www. xxxxxx-xxxxxx.xx registrieren und ihren personalisierten Ausstellerausweis aus- drucken. Die Ausstellerausweise gelten auch für den Auf- und Abbau. Zusätz- liche Auf- und Abbauausweise sind kostenfrei und müssen bestellt werden. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Die Ausweise sind während der gesamten Veranstaltung bzw. Auf-bau- und Abbauphase für etwaige Kontrollen, insbesondere an den Eingängen zum Messegelände Berlin ExpoCenter City mitzuführen. Eine Weitergabe von Ausweisen an unberechtigte Dritte ist unzulässig. In diesem Fall ist die Messe Berlin berech- tigt, dem Aussteller den Preis eines kostenpflichtigen Ausstellerausweises für die Dauer der unberechtigten Nut- zung in Rechnung zu stellen. Der betroffene Ausweis wird ersatzlos ein- gezogen. Die Messe Berlin ist berech- tigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und demjenigen, auf den der Ausweis ausgestellt wurde, sowie dem unberechtigten Dritten den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände zu verwei- gern bzw. von dem Veranstaltungsge- lände zu verweisen.
Ausstellerausweise. Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den Besonderen Teil­ nahmebedingungen (B) festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen. Zusätzlich angeforderte Aus­ stellerausweise sind entgeltpflichtig. Alle Ausstellerausweise sind nummeriert und nicht übertrag­ bar. Ausstellerausweise dürfen nicht an unbefugte Dritte abgegeben werden, z. B. an Personen oder Unternehmen, die auf dem Messegelände ohne entsprechende Zulassung der Messe München GmbH Waren feilbieten oder Dienstleistungen erbringen wollen. Ausstellerausweise werden erst nach Bezahlung des Beteiligungspreises, der Serviceleistungsvorauszahlung und des Entgelts für die Zulassung etwaiger Mitaussteller ausgegeben.
Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise (siehe Nr. 7 der Besonderen Bedingungen) sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbe- auftragte bestimmt. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen. Jeder Aussteller erhält für einen Stand bis 20 m² Größe 3 Aus- stellerausweise kostenlos. Für jede weiteren angefangenen 20 m² wird ein weiterer Ausstellerausweis bis zur Höchstzahl von 100 kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise können zu gegebener Zeit bei der Messegesellschaft bestellt werden. Für jeden Mitaussteller werden nach Zahlung des Mitausstellerentgelts 2 Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ausstellerausweise. (1) Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlose Ausstellerausweise gemäß der Standgröße, welche während der Veranstaltungslaufzeit Gültigkeit haben. Für eine Standfläche bis zu 20 m² 3 Ausstellerausweise bis zu 100 m² 1 Ausweis zusätzlich für jede weitere angefangene Fläche von 10 m² über 100 m² 1 Ausweis zusätzlich für jede weitere angefangene Fläche von 20 m² Zusätzliche Ausstellerausweise sind kostenpflichtig und können im Portal bestellt werden (2) Ausstellerausweise stehen nach Begleichung der Rechnung, welche GHM in der Regel nach der Zulassung versendet, zum Download zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich dem Standperso- nal vorbehalten, die Weitergabe an Dritte und Verkauf ist untersagt. Bei Missbrauch werden die Aus- weise gesperrt; die GHM behält sich eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs vor.
Ausstellerausweise. 12.1 Jeder Aussteller erhält nach vollständiger Bezahlung der Rechnungsbeträge (vgl. 6.) für seinen Stand Ausstel- lerausweise, die zum freien Eintritt berechtigen (siehe Besondere Teilnahmebedingungen). Durch die Aufnah- me von weiteren TN erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise nicht. Zusätzliche Ausstellerausweise sind gegen Berechnung bei dem MV (siehe Besondere Teilnahmebedingungen) erhältlich. Die Ausstellerausweise sind für das Standpersonal bestimmt, entsprechend den Vorgaben auf dem Ausweis auszufüllen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ausstellerausweise. 8.1. Für die Dauer der Ausstellung oder Messe werden pro Stand je zwei Ausstellerausweise ausgegeben, die zum freien Eintritt berechtigen. Die Ausweise werden auf den jeweiligen Namen ausgestellt und sind vom Inhaber eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar, dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden, und sind nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Entgelt erhältlich. 8.2. Die Messeverantalterin behält ich vor, jedem Aussteller eine während des Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte, Arbeitsausweise auszutellen, die diese während der Arbeit bei ich führen müssen. Diese gelten nur während der Auf- und Abbauzeit und berechtigen nicht zum Betreten des Ausstellungsgeländes während der Veranstaltung.
Ausstellerausweise. Soweit im Anmeldeportal nicht anders angegeben, erhalten Hauptaussteller Codes für kostenlose Ausstellerausweise nachfolgender Regelung: Bis zu 20 m² Standfläche 3 Stück, für jede weitere 10 m² Standfläche 1 Stück. Die Codes für kostenlose Ausstellerausweise sind über das jeweilige Ausstellerkonto im BECO Webshop erhältlich. Zusätzliche Ausstellerausweise können im BECO Webshop kostenpflichtig erworben werden. AGB | TNB_Muster Legal // V01_07102020 Ausstellerausweise ermöglichen den Zugang auf das Messegelände während der Dauer der ITB Berlin von 8.30 – 19.00 Uhr und während der Auf- und Abbautage von 7.00 – 22.00 Uhr.
Ausstellerausweise. Die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise richtet sich nach der Größe des Standes und ist der Ausstellerservicemappe zu entnehmen. Durch die Aufnahme von Mitaussteller erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise nicht. Zusätzliche Ausstellerausweise sind kostenpflichtig. Die Ausstellerausweise sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbeauftragte bestimmt. Sie sind ständig mitzuführen, der Einlasskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen und nicht übertragbar. Sie werden vor Ort im Messebüro ausgegeben oder auf Wunsch vor der Messe zugesandt. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen.
Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise (siehe Nr. 7 der Besonderen Bedingungen) sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbe- auftragte bestimmt. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen. Jeder Aussteller erhält für einen Stand bis 20 m² Größe 3 Aus- stellerausweise kostenlos. Für jede weiteren angefangenen 20 m² wird ein weiterer Ausstellerausweis bis zur Höchstzahl von 60 kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise können zu gegebener Zeit bei der Messegesellschaft bestellt werden. Für jeden Mitaussteller werden nach Zahlung des Mitausstellerentgelts 2 Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich. Düsseldorf, September 2021 Messe Düsseldorf GmbH