Aufbewahrung der Händlerbelege Musterklauseln

Aufbewahrung der Händlerbelege. Das VU hat die von ihm eingeholten Händlerbelege sicher mindestens für einen Zeitraum von 15 Monaten nach Einholung aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und im Fall von Beleganforderungen durch InterCard gesichert gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte an InterCard zu übermitteln.
Aufbewahrung der Händlerbelege. Das VU hat die von ihm eingeholten Händlerbelege sicher mindestens für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Einholung aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und im Fall von Beleganforderungen durch InterCard gesichert gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte an InterCard zu übermitteln. Die Regularien der Kartenorganisationen sehen für Rückbelastungen bestimmte Maßnahmen vor, die bei Erreichen bestimmter Schwellwerte zu ergreifen sind. Die Regelungen dieser Ziff. 5.8 geben den bei Vertragsschluss aktuellen Stand wieder. Sollten die Kartenorganisationen andere Maßnahmen oder Schwellwerte verbindlich vorgeben, wird InterCard die Ziff. 5.8 entsprechend ändern. 40.021.005 (0222) Sollte der Anteil der Rückbelastungen hinsichtlich Kartentransaktionen mittels Mastercard-Karten beim VU anderthalb Prozent (1,5%) der Anzahl der Transaktionen im vorhergehenden Kalendermonat (nur Belastungen, keine Gutschriften) übersteigen und mindestens die Anzahl von einhundert (100) Rückbelastungen über einen Zeitraum von zwei (2) aufeinander folgenden Kalendermonaten erreichen, steht es InterCard frei, das VU mittels eines so genannten Excessive Chargeback Merchant Report („ECM-Report“) an Mastercard zu melden. Sollte der Anteil der Rückbelastungen hinsichtlich internationalen Kartentransaktionen mittels Visa-Karten beim VU über einen Zeitraum von einem (1) Kalendermonat null Komma neun Prozent (0,9%) der Anzahl solcher Transaktionen (nur Belastungen, keine Gutschriften) und die Anzahl von einhundert (100) Rückbelastungen übersteigen, und zeigt Visa dies gegenüber InterCard an, wird InterCard das VU hierüber informieren. Sollte der Anteil der Gutschriften hinsichtlich Kartentransaktionen mittels Visa-Karten zur Bezahlung von Glücksspiel beim VU über einen Zeitraum von einem (1) Kalendermonat fünf Prozent (5%) der Anzahl der Transaktionen im entsprechenden Kalendermonat (nur Belastungen, keine Gutschriften) übersteigen und mindestens die Anzahl von fünfundzwanzig (25) Gutschriften erreichen, steht es InterCard frei, das VU monatlich an Visa zu melden. Bei der Berechnung des Anteils der Rückbelastungen können von InterCard auch solche Transaktionen bzw. Umsätze berücksichtigt werden, bei denen das VU dem Karteninhaber eine Gutschrift erteilt, noch bevor es zu einer Rückbelastung kommt, um eine Rückbelastung zu vermeiden und auf diese Weise die in den vorstehenden Sätzen dieser Ziff. 5.8 angegebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten (Umgehungstatbestand). Von einem ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.