Common use of Aufbewahrung von Daten Clause in Contracts

Aufbewahrung von Daten. In Bezug auf die durch jedweden Teil des vorliegenden Vertrags abgedeckten Geschäftsvorgänge muss der Partner alle Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Daten gesendet oder auf andere Weise übertragen wurden, oder für den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeitraum aufbewahren (es gilt der längere Zeitraum). Die Buchführung des Partner muss Geschäftsvorgänge korrekt und verständlich abbilden und dokumentieren, dass der Partner sich bei der Ausübung seines Geschäftsbetriebs an geltendes Recht gehalten hat. Die Buchführung des Partner muss ausrechend detailliert sein, um Geschäftsvorgänge nachvollziehen zu können. Insbesondere muss die Buchführung des Partners so gestaltet sein, dass ein Aussenstehender den Grund eines Geschäftsvorfalls nachvollziehen kann, dies gilt insbesondere für Informationen über Dritte, die der Partner in Erfüllung dieses Vertrages beauftragt hat. Der Partner muss sicherstellen, dass keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden mit Dritten getroffen werden, die den Regelungen dieses Vertrages oder den Verpflichtungen des Partners gegenüber SAP widersprechen. Der Partner wird SAP schriftlich informieren, wenn er von solchen Kenntnis erlangt. Darüber hinaus hat der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags und der drei darauffolgenden Jahre aktuelle, vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Anzahl und den Speicherort sämtlicher Kopien der SAP-Produkte, die er vertrieben hat, sowie zu allen in seinem Besitz oder im Besitz seiner Repräsentanten befindlichen Vertraulichen Informationen von SAP zu pflegen.

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