Aufbewahrungsstelle. Die Bank wird das Verwahrstück möglichst bei der Einlieferungsstelle verwahren. Die Verwahrung bei einer anderen Geschäftsstelle ist zulässig. Die Bank wird sich bemühen, den Hinterleger vorher hierüber zu benachrichtigen.
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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vbeutin.de, www.vr-lif-ebn.de