Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. 11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe- wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh- nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona- ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh- nung.
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