Auflistung der Faktoren Musterklauseln

Auflistung der Faktoren. Die BAWAG P.S.K. wird bei der Ausführung von Aufträgen folgende Kriterien berücksichtigen: • Kurs (Preis des Finanzinstrumentes) • Transaktionskosten (alle Spesen, Entgelte und Gebühren die mit Handel, Ausführung und Abwicklung von Aufträgen im betreffenden Finanzinstrument in Zusammenhang stehen) • Schnelligkeit / Geschwindigkeit der Ausführung (Weiterleitungsdauer) • Wahrscheinlichkeit der Ausführung (grundsätzliche Ausführbarkeit am jeweiligen Markt) • Wahrscheinlichkeit der Abwicklung (Abwicklungssicherheit am jeweiligen Markt) • Art und Umfang des Auftrages • Sonstige relevante Aspekte (wie Servicequalität, Sicherheit, geeignete Jurisdiktion, Vermeidung von zusätzlichen Spesen oder Folge kosten wie z.B. Lieferspesen) Sofern ein Auftrag über ein Finanzinstrument an mehreren konkurrierenden Plätzen ausgeführt werden kann, wird die Bank zur Ermittlung des kundengünstigsten Ausführungsplatzes sämtliche relevante Faktoren berücksichtigen und den Handelsplatz vorschlagen, der hin- sichtlich der Gesamtbewertung aller Faktoren regelmäßig das gleichbleibend bestmögliche Ergebnis erwarten lässt. Gemäß § 62 WAG 2018 zieht die BAWAG P.S.K. für Privatkunden im Sinne des § 1 Z 36 WAG 2018 in Einklang mit den Bedürfnissen und Merkmalen (typischer Weise zu erwartende Art und Größe der Aufträge) dieser Kundengruppe bei der Ermittlung des bestmöglichen Handelsplatzes grundsätzlich die Gesamtkosten (Transaktionskosten + Kurs) als wesentliches Kriterium in Betracht. Weitere für diese Kundengruppe weniger relevante Kriterien, wie die Liquidität, die Größe des Auftrages, die Möglichkeit sowie die Wahr- scheinlichkeit einer raschen Ausführung und Abwicklung für die Auftragsausführung, werden dem Gesamtkostenkriterium untergeordnet. Bei sämtlichen durch die BAWAG P.S.K. ausgewählten Vorschlagsbörsen oder Ausführungsplätzen, ist von einer reibungslosen Durch- führung und Abwicklung/Abrechnung der Aufträge auszugehen, weshalb diesen Faktoren bei der Beurteilung weniger Bedeutung zuge- messen wird. Beim Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Kunden entscheidet die BAWAG P.S.K., welche Faktoren in Betracht gezogen werden, um die bestmögliche Ausführung zu erzielen. Auf Grund des Gesamtkostenaspektes und der o.a. Kriterien schlägt die BAWAG P.S.K. grundsätzlich den für den Kunden spesengünstigsten Handels-/Ausführungsplatz vor. Sofern ein Finanzinstrument an diesem Handels- /Ausführungsplatz nicht notiert, wird der Auftrag am nächst günstigsten Handels-/Ausführungsplatz oder in ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.