Aufrechnung und Abtretung. 10.1. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhaltenaufzurechnen, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. 10.1 Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhaltenaufzurechnen, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. 10.1 Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen Zahlungen- zurückzuhalten, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche Gegen- ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt unbestritten oder in einem rechtshängigen gerichtlichen Verfahren entscheidungsreif rechtskräftig festgestellt sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. 10.1 Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhaltenaufzurechnen, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen unabhängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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Aufrechnung und Abtretung. 10.1. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhaltenaufzurechnen, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
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