Aufrechnung und Abtretung. 1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.schmankerl-wirt.de, www.travelclick-websolutions.com, www.bayerischerhof.info