Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Musterklauseln

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 6.1. Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 9.1 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus die- sem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 11.1 Gegen Ansprüche der MDCC kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der MDCC anerkannten Ansprü- chen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht die Befugnis zur Aufrechnung gegen die von Tegro dargelegten Forderungen nur so weit zu, als die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Ansprüche der Messe Düsseldorf GmbH kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesen Vertragsverhältnis zu. Gegen Ansprüche der Messe Düsseldorf GmbH kann der Besteller nicht mit Ansprüchen gegen die T-Systems International GmbH aufrechnen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Ansprüche der WOBCOM kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der WOBCOM anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Ver-tragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 1. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen, die der Lieferant gegen uns hat, mit Gegenforderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufzurechnen, die uns oder uns verbundenen Unternehmen, insbesondere den Firmen Lamtec GmbH & Co. KG, Walldorf und Lamtec Leipzig GmbH & Co. KG, Taucha gegenüber dem Lieferanten zustehen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Forderungen von my-track kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Sofern der Kunde Verbraucher nach KSchG ist, ist dieser nur berechtigt mit Ansprüchen, die im restlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber der Zerza GmbH stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von der Zerza GmbH anerkannten Ansprüchen, gegen Ansprüche der Zerza GmbH aufzurechnen. Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen gegen die Zerza GmbH zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von der Zerza GmbH stehen. Einem Kunden, der nicht Verbraucher nach dem KSchG ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Ansprüche der more virtual agency GbR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.