Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Musterklauseln

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 9.1 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus die- sem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 6.1. Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 6.2. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 11.1 Gegen Ansprüche der MDCC kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der MDCC anerkannten Ansprü- chen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht die Befugnis zur Aufrechnung gegen die von Tegro dargelegten Forderungen nur so weit zu, als die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Ansprüche der Messe Düsseldorf GmbH kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesen Vertragsverhältnis zu. Gegen Ansprüche der Messe Düsseldorf GmbH kann der Besteller nicht mit Ansprüchen gegen die T-Systems Business Services GmbH aufrechnen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Dem Lieferanten (Unternehmer) steht ein Aufrechnungsrecht gegen uns nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Gegen Ansprüche der P&W Netzwerk GmbH & Co G kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur auf Grund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Sofern der Kunde Verbraucher nach KSchG ist, ist dieser nur berechtigt mit Ansprüchen, die im restlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber der Zerza GmbH stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von der Zerza GmbH anerkannten Ansprüchen, gegen Ansprüche der Zerza GmbH aufzurechnen. Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen gegen die Zerza GmbH zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von der Zerza GmbH stehen. Einem Kunden, der nicht Verbraucher nach dem KSchG ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 16.1 Gegen Forderungen der BEST-RMG Reisen Management AG kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrech- nen. 16.2 Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruht, nicht zu.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Ansprüche gegen unsere Ansprüche aus diesem Vertrag aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.