Versorgungsleistungen Musterklauseln

Versorgungsleistungen. (1) Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindes- tens eine lebenslange Altersrente oder einen Auszahlungsplan mit anschlie- ßender Altersrente umfassen. Einzelheiten der Versorgungsleistung (einschließlich ggf. zusätzlicher Versor- gungsarten) werden in den Geschäftsplänen, Versicherungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Pensionskasse oder Direktversicherung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden, festgelegt.
Versorgungsleistungen. 9.1 Versorgungsleistungen aus der Entgeltumwandlung werden erbracht im Fall des Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Rente wegen Erwerbsminderung sowie für die Hinterbliebenen (Witwen/Witwer/Waisen) des/der Versorgungsempfänger oder Versorgungsanwärter.
Versorgungsleistungen. Die Versorgungsleistungen entsprechen den Versicherungsleistungen im Versorgungsfall, welche sich nach den Allgemeinen Bedingungen des beantragten Direktversicherungstarifes bestimmen. DieVersorgungsleistungenwerdenmitdem Erreichender Altersgrenze, ggf. dem Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder mit dem Tod des Arbeitnehmers fällig. Für die Tarife FVG und KVA gilt: Die Altersgrenze wird auf das im Antrag vereinbarte Alter zum Ende der »Grundphase« (definiert in den Allgemeinen Bedingungen) festgelegt. Unbeschadet dessen kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Versorgungs- leistung auch früher (nicht aber vor dem vollendeten 61. Lebensjahr) oder später abgerufen werden. Ist der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles beim Arbeitgeber ausgeschieden, geht das Recht, die Versorgungsleistungen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Direktversicherung abzurufen – im Folgenden Abrufrecht genannt – auf den Arbeitnehmer über. Bis zur Ausübung des Abrufrechts gelten die getroffenen Verfügungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5 weiter.
Versorgungsleistungen. Der Vermieter ist verpflichtet, die vorhandene Sammelheizung in der Zeit vom 01.10. bis 30.04., soweit es die Außentemperaturen erfordern, in Betrieb zu halten. Eine Gewähr für ununterbrochene, vereinbarungsgemäße Beheizung oder Warmwasserversorgung übernimmt der Vermieter nicht. Die durch eine Brennstoffverknappung bedingte teilweise oder vollständige Einstellung der Beheizung oder Warmwasserversorgung berechtigt den Mieter nicht zu Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen. Dies gilt ebenso für notwendige oder unvermeidbare Betriebsunterbrechungen jeder Art.
Versorgungsleistungen. Der Lieferant lässt jedem Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen zukommen.
Versorgungsleistungen gestalten sich je nach Land unterschiedlich, können jedoch folgende Elemente enthalten: Mahlzeiten oder Essensgeld; Transport oder Wegegeld; Gesundheitsfürsorge; Kinderbetreuung; Notfall- Schwangerschafts- oder Genesungsurlaub; Urlaub, Abwesenheitstage für religiöse Zwecke, in Todesfällen oder Erholungsurlaub; dazu Sozialabgaben und für andere Versicherungen wie Lebens-, Kranken- und Arbeitsunfallversicherung. Als Mindestanforderungen gelten folgende Übereinkommen: • ILO C102 Sozialversicherung (Mindeststandards); • ILO C118 Gleichheit von Sozialversicherungsleistungen; • ILO C121 Leistungen im Beschäftigungsverhältnis - Unfall; • ILO C183 Mutterschutz.
Versorgungsleistungen. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Feste jährliche Auszahlungsbeträge zum Zwecke der Altersversorgung 1 Fester Betrag, keine Obergrenze.
Versorgungsleistungen. Die Leistungserbringerin bietet als Bestandteil der Unterstützungs‐ und Betreuungsleistungen Versorgungsleistungen an. Die dafür anfallenden Entgelte umfassen den Materialaufwand. Die damit verbundenen Unterstützungsleistungen sind Bestandteil der Fachleistung. Es werden folgende Versorgungsleistungen vereinbart: Die Leistungserbringerin leistet durchgehend eine hauswirtschaftliche Versorgung. Die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen Verbrauchsmaterialien trägt die leistungsberechtigte Person. Es wird die Bereitstellung der folgenden Verbrauchsmaterialien vereinbart: Haushaltsverbrauchsgüter, Wäscheversorgung, Reinigungsmittel, etc.: pro Tag: 0,00 € Durchschnittliches Entgelt je Monat: 0,00 € Der Monatsbetrag ist auf der Grundlage von 30,42 Tagen ermittelt. Hier wird somit ein rechnerischer Monatsbetrag angegeben und vereinbart. Die Berechnung der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt im Voraus und wird auch bei Abwesenheit abgerechnet. Die Leistungserbringerin stellt Verpflegung für die leistungsberechtigte Person bereit. Die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen Lebensmittel trägt die leistungsberechtigte Person. Zur Planung der Bereitstellung von Mahlzeiten durch die Leistungserbringerin in der besonderen Wohnform1 wird in dieser Anlage die Bereitstellung folgender Verpflegungsarten vereinbart: Verpflegung Mo Di Mi Do Fr Sa So Anzahl Essen pro Woche Anzahl Essen pro Monat2 Frühstück 0 Mittagessen 0 Abendessen 0 Module Bereitstellung Anzahl Betrag Modul A keine Bereitstellung von Lebensmitteln 0 0,00 € Modul B bis 3 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 3 31,00 € Modul C bis 6 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 6 55,00 € Modul D bis 9 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 9 78,00 € Modul E bis 12 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 12 101,00 € Modul F bis 15 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 15 125,00 € Modul G bis 18 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 18 148,00 € Modul H bis 21 Mahlzeiten je Woche zum Preis von monatlich: 21 164,00 € Vereinbartes Modul ist nicht vorhanden Bei einer dauerhaften Veränderung der vereinbarten Bereitstellung erfolgt auf Wunsch der leistungsberechtigten Person eine Anpassung dieser Vereinbarung zum nächsten Monatsbeginn. Der Änderungswunsch ist bis spätestens zum 15. des laufenden Monats anzuzeigen. Die Berechnungsgrundlage für die Bereitstellung der Lebensmittel ist ein Monat mit 4,34 Wochen. Es wird somit ein rechnerischer Monatsbetrag vereinbart...
Versorgungsleistungen. Zu beschreiben sind die betriebsnotwendigen Anlagen für erforderliche Versorgungsleistungen. Dazu gehören insbesondere: - Transportleistungen (z. B. zur Schule, zur Ausbildung u.a.) und dafür erforderliche Kfz, - Speisenversorgung durch Eigenleistung (z. B. eigene Küche) oder Fremdleistung, - Reinigungsleistungen (Gebäudereinigung, Wäsche-, Kleidungspflege) durch Eigen- oder Fremdleistung, - sonstige Versorgungsleistungen und dafür erforderliche betriebsnotwendige Anlagen.
Versorgungsleistungen. 3 ARTEN DER VERSORGUNGSLEISTUNGEN § 4 ANSPRUCH AUF VERSORGUNGSLEISTUNGEN